Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich auferlegen wird. Weiterlesen….
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt:
- Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen,
- Die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und
- Der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen
Die Säulen der UN-Leitprinzipien
- Die Schutzpflicht des Staates
- Die Menschenrechtsverantwortung der Unternehmen
- Due diligence – Sorgfaltspflichten
- Alles was Recht ist – Zugang zu Abhilfe für Opfer
Ressourcen und Links
- UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte
- Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
- #UNForumWatch
- Business & Human Rights Resources Center
- International Corporate Accountability Roundtable
Ein Gesetz über menschenrechtliche Sorgfalt – nötig und machbar!
Dass auch deutsche Unternehmen immer wieder an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt sind, zeigt u. a. eine Serie von Steckbriefen von CorA und Forum Menschenrechte. Zunehmend sehen sie sich dabei sogar mit juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert. Und für die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, ihrer Verantwortung nachzukommen, bedeutet es einen großen Wettbewerbsnachteil, dass andere Unternehmen weiterhin zu Dumpingpreisen auf Kosten von Menschen und Umwelt produzieren können. Um die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei allen Unternehmen durchzusetzen, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Einen Vorschlag hierfür haben Rechtsprofessoren erarbeitet. Weitere Studien widerlegen die Argumente der Wirtschaft, mit denen sich insbesondere die Verbände gegen jegliche Verbindlichkeit wehren. Weiterlesen…
Rechte für Menschen – Pflichten für Unternehmen und Staaten
- Extraterritoriale Staatenpflichen – Verantwortung für Menschenrechte endet nicht an der Grenze.
- Für einen verbindlichen UN-Vertrag über Wirtschaft und Menschenrechte – die Treaty Alliance Deutschland
Steckbriefe: Leitprinzipien konkret
- Steckbriefe UN-Leitprinzipien konkret Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Während sich auf internationaler Ebene die Investorenrechte mehren, fehlt es bislang an verbindlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte versuchen, diese Lücke […]
AktuellesvomBusiness&HumanRightsCenter
- China: Western companies think internet censorship impedes business growth in the country 24. Mai 2016
- Malaysia: Malaysiakini wins defamation suit filed by Raub Australian Gold Mining over reports of operation’s health impacts 24. Mai 2016
- Child well-being and community development should be prioritised to fight child labour in the cocoa sectort in Cote d’Ivoire, says a new report 24. Mai 2016
- Colombia: Amenazas de muerte contra dirigentes comunitarios que piden remediación por daños ambientales de Pacific Rubiales 24. Mai 2016
- 日本:“持続可能な”木材調達基準とは呼ばないで!! 違法な木材さえも調達可能なオリパラ組織委員会調達基準 23. Mai 2016