Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum aktualisierten dritten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Updated Third Draft«)
Im Juli 2023 legte der Vorsitzende der zuständigen UN-Arbeitsgruppe eine Aktualisierung des dritten überarbeiteten Entwurfs für ein Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten vor. Er bildet die Grundlage für die Verhandlungen während der neunten Tagung der Arbeitsgruppe vom 23. bis 27. Oktober 2023 in Genf.
Laut dem Vorsitzenden basieren die Aktualisierungen auf den mündlichen und schriftlichen Beiträgen der Staaten, internationaler und zivilgesellschaftlicher Organisationen, Gewerkschaften, Menschenrechtsinstituten und Unternehmensverbänden, die während der achten Tagung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im Oktober 2022 eingebracht wurden, weiteren schriftlichen Einbringungen der verschiedenen Akteur*innen sowie den Ergebnissen von regionalen Konsultationen.
In Ermangelung eines Verhandlungsmandats nahmen die Vertretung der Europäischen Union (EU) und die EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich der Bundesregierung, bislang nur beobachtend an den Tagungen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe teil und brachten sich ausschließlich mit allgemeinen Stellungnahmen ein. Nun steht die EU kurz davor, ein europaweites Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) einzuführen und ist aufgerufen, sich intensiver an den Verhandlungen zu beteiligen.
Die Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland bietet eine Analyse des aktualisierten Vertragsentwurfs, bewertet die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum letzten Entwurf von 2021 und zieht Vergleiche zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dem CSDDD-Entwurf der EU-Kommission. Zugleich enthält die Stellungnahme Empfehlungen, die die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen im Rahmen der EU und der zuständigen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats berücksichtigen sollte. Ziel der kommenden Verhandlungsrunde sollte sein, das Abkommen zügig voranzubringen und dabei auf die Akzeptanz des Abkommens durch möglichst viele Staaten hinzuwirken, während die Prävention von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden im Wirtschaftskontext und der Schutz von Betroffenen sowie ein verbesserter Zugang zu Recht im Fokus des Abkommens bleiben müssen.
Zum Download der Stellungnahme