Während transnationale Unternehmen über Handels- und Investitionsschutzabkommen sich immer stärkere Rechte und Klagemöglichkeiten vor privaten Schiedsgerichten erstreiten, gibt es für den Schutz der Menschenrechte bei Unternehmenstätigkeiten bislang kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen finden oft weder vor Ort noch in den Heimatländern der Unternehmen Rechtsschutz. Der Prozess zu einem UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („UN-Treaty“) möchte das ändern.
1. Warum ist ein UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte notwendig?
Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar, im Gegenteil: Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Weiterlesen
2. Der Treaty-Prozess auf UN-Ebene
Auf Initiative von Ecuador und Südafrika beschloss der UN-Menschenrechtsrat im Juni 2014 mit knapper Mehrheit die Einrichtung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zur Entwicklung verbindlicher Regeln für transnationale Unternehmen. Sie soll ein internationales Abkommen („UN-Treaty“) erarbeiten, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Weiterlesen
3. Die Rolle der Bundesregierung
4. Die Treaty Alliance Deutschland
Auf internationaler Ebene setzt sich ein sehr breites Bündnis von Hunderten von Nichtregierungsorganisationen (Treaty Alliance) für die rasche Schaffung eines rechtlich verbindlichen internationalen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten ein. Weiterlesen
5. Weiterführende Informationen
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