Transparenzpflichten
Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen sind ein wesentlicher erster Schritt, damit Unternehmen die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen weltweiten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt erheben, darüber berichten und ggf. aufzeigen, was sie unternehmen, um negative Auswirkungen zu reduzieren. Ohne derartige Daten sind zudem am Unternehmen Interessierte (Verbraucher*innen, Investor*innen, NGOs, Politik, Beschäftigte, das öffentliche Beschaffungswesen) nicht in der Lage, ihre Entscheidungen im Sinne sozialer und ökologischer Zielsetzungen zu optimieren.
Berichtspflichten bestehen bisher aber nur rudimentär: zwar müssen Großunternehmen Bilanzdaten veröffentlichen, aber erst mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in ein deutsches Gesetz im März 2017 wurden erste Ansätze zur verbindlichen Publikation von menschenrechtlichen, sozialen und umweltbezogenen Informationen eingeführt. Erste Berichte mussten im Jahr 2018 vorgelegt werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die Bundesregierung erfolgte jedoch so restriktiv, dass nur 550 und damit ein Bruchteil der großen deutschen Unternehmen erfasst werden, keine inhaltliche Überprüfung vorgesehen ist und die Vergleichbarkeit der Berichte nicht gewährleistet wird. Zudem ist unklar, ob die Unternehmen auch über ihre Umwelt- und Menschenrechtsrisiken berichten müssen, wenn sie nicht unmittelbar geschäftsrelevant sind.
Verschiedene Berichte, u. a. der European Coaltion for Corporate Justice (ECCJ), zeigen, dass die von Unternehmen vorgelegten Berichte nicht aussagekräftig genug sind, um die Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen und die von ihnen ergriffenen Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen, beurteilen zu können.
Um inbesondere die Berichterstattung über Menschenrechte und Wertschöpfungsketten zu verbessern, hat die Alliance for Corporate Transparency (ACT) in einem Positionspapier, an dem auch CorA mitgearbeitet hat, wichtige Indikatoren beschrieben, die als erste Schritte für mehr Transparenz über die Menschenrechtssituatiuon in Lieferketten sorgen können. Zusammen mit ACT und dem europäischen Netzwerk für Unternehmensverantwortung, ECCJ, setzen wir uns für verbindliche und aussagekräftige Berichtspflichten für Großunternehmen ein.
Mit der Richtlinie zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), die am 5.1.2023 in Kraft getreten ist, hat die EU die Zahl der Unternehmen, die berichten müssen, deutlich erhöht: EU-weit müssen nun ca. 50.000 Unternehmen einen Bericht veröffentlichen, erstmalig im Jahr 2025. Die genauen Standards für diese Berichte werden derzeit von der EU entwickelt. Die Expert*innenkommission EFRAG hat im November 2022 einen Vorschlag dafür vorgestellt, der nun von den EU-Gremien diskutiert und abgestimmt wird.