CorA dokumentiert:
Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Während sich auf internationaler Ebene die Investorenrechte mehren, fehlt es bislang an verbindlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte versuchen, diese Lücke zu füllen. Doch was bedeuten sie konkret? Mit einer Serie von Steckbriefen zu den UN-Leitprinzipien erläutern das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und das Forum Menschenrechte anhand einzelner Fallbeispiele und Themen den Handlungsbedarf und nötige Umsetzungsschritte. Trägerorganisationen des CorA-Netzwerks und das Business and Human Rights Resource Center haben zahlreiche weitere Fälle dokumentiert.
- Brand in der Tazreen-Fabrik: Ein Beispiel für das Versagen freiwilliger Maßnahmen
- Missbrauch von Supermarktmacht
- Neumann Kaffee Gruppe: Vertreibung für den Kaffee-Import
- Der Belo-Monte-Staudamm: Wasserkraft auf Kosten der Menschenrechte
- Lahmeyer International: Bauen ohne Rücksicht auf Verluste
- Wasserkraft auf Kosten der Bevölkerung: Der Hidrosogamoso-Staudamm in Kolumbien
- Der Danzer-Konzern: Beihilfe zu staatlichen Gewaltexzessen?
- Steinkohleimporte aus Kolumbien: Billige Energie auf Kosten Anderer
- Deutsche Überwachungstechnologie für autoritäre Staaten
- Bayer-Pestizide: Gift ohne Warnhinweise