Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung

Unternehmen müssen die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für die Menschenrechte kennen, ihnen begegnen und darüber berichten, so beschreiben es die UN-Leit­prin­zi­pi­en für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te (UN­LP), die als glo­ba­ler Stan­dard zur Ver­hü­tung und Be­he­bung von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen im Zu­sam­men­hang mit Wirt­schafts­tä­tig­keit gelten. Bisher gibt es jedoch erst ansatzweise gesetzliche Regelungen, dass Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nachkommen müssen und bei deren Verletzung für Schäden haften.

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1. Worum geht es? Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung

Zentrales Element der UN-Leit­prin­zi­pi­en für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te ist das Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Damit sich alle Unternehmen daran halten, braucht es eine Haftung für Wirtschaftsakteure, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. … Zur Einführung

Übergabe der 30.000 Unterschriften
++ am 21.12.2016 in Berlin (Berlin).

2. Ein Gesetz über menschenrechtliche Sorgfalt – endlich am Start!

Nach Frank­reich hat mit Deutschland ein weiteres Land die men­schen­recht­li­chen Sorg­falts­pflich­ten ver­bind­lich ge­re­gelt. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ein wichtiger Schritt für mehr Unternehmensverantwortung, weist aber auch deutliche Lücken auf. Das Co­rA-Netz­werk setzt sich für seine wirksame Umsetzung ein. Zu weiteren Informationen

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3. EU-Lieferkettengesetz ist beschlossen

Noch im Frühjahr 2024 schien ein Scheitern des EU-Lieferkettengesetzes sehr wahrscheinlich. Eine Blockade der FDP in letzter Sekunde brachte den EU-Prozess ins Wanken. Doch unter anderem dank des Verhandlungsgeschicks der belgischen EU-Ratspräsidentschaft sprach sich am Ende trotz deutscher Störmanöver eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für die Richtlinie aus. Zu weiteren Informationen

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4. Auch der Finanzsektor braucht verbindliche Regeln

Dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten lediglich für Unternehmen der Realwirtschaft gelten sollen, nicht aber für diejenigen, die mithilfe ihrer Kredite, Versicherungen und Investitionen erhebliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ermöglichen, ist nicht nachvollziehbar. Daher setzt sich die CorA-AG Finanzsektor & Menschenrechte dafür ein, dass auch der Finanzsektor verbindliche umwelt- und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nachkommen muss. Zu weiteren Informationen

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5. Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI)

Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) sind ein Instrument im Rahmen nationaler und internationaler, bindender und freiwilliger Maßnahmen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern. In MSI kommen Regierung, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften mit Unternehmen und Verbänden sowie weiteren Akteur*innen zusammen. Rechteinhaber*innen sind dagegen nur selten Teil von MSI. Zu weitereren Informationen

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6. CorA dokumentiert: Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen

Deut­sche Un­ter­neh­men sind im­mer wie­der di­rekt oder in­di­rekt an gra­vie­ren­den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen im Aus­land be­tei­ligt. Mit einer Se­rie von Steck­brie­fen zu den UN-Leit­prin­zi­pi­en er­läu­tern das Co­rA-Netz­werk für Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung und das Fo­rum Men­schen­rech­te an­hand ein­zel­ner Fall­bei­spie­le und The­men den Hand­lungs­be­darf und nö­ti­ge Um­set­zungs­schrit­te. Zur Dokumentation

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7. Weiterführende Informationen: Ressourcen und Links

Weitere Informationen und Links zum Thema finden Sie hier: Weiterführende Informationen

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