Unternehmen müssen die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für die Menschenrechte kennen, ihnen begegnen und darüber berichten, so beschreiben es die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP), die als globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit gelten. Bisher gibt es jedoch erst ansatzweise gesetzliche Regelungen, dass Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nachkommen müssen und bei deren Verletzung für Schäden haften.
1. Worum geht es? Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung
Zentrales Element der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ist das Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Damit sich alle Unternehmen daran halten, braucht es eine Haftung für Wirtschaftsakteure, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. … Zur Einführung
2. Ein Gesetz über menschenrechtliche Sorgfalt – endlich am Start!
Nach Frankreich hat mit Deutschland ein weiteres Land die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verbindlich geregelt. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ein wichtiger Schritt für mehr Unternehmensverantwortung, weist aber auch deutliche Lücken auf. Das CorA-Netzwerk setzt sich für seine wirksame Umsetzung ein. Zu weiteren Informationen
3. EU-Lieferkettengesetz ist beschlossen
Noch im Frühjahr 2024 schien ein Scheitern des EU-Lieferkettengesetzes sehr wahrscheinlich. Eine Blockade der FDP in letzter Sekunde brachte den EU-Prozess ins Wanken. Doch unter anderem dank des Verhandlungsgeschicks der belgischen EU-Ratspräsidentschaft sprach sich am Ende trotz deutscher Störmanöver eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten für die Richtlinie aus. Zu weiteren Informationen
4. Auch der Finanzsektor braucht verbindliche Regeln
Dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten lediglich für Unternehmen der Realwirtschaft gelten sollen, nicht aber für diejenigen, die mithilfe ihrer Kredite, Versicherungen und Investitionen erhebliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ermöglichen, ist nicht nachvollziehbar. Daher setzt sich die CorA-AG Finanzsektor & Menschenrechte dafür ein, dass auch der Finanzsektor verbindliche umwelt- und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nachkommen muss. Zu weiteren Informationen
5. Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI)
Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) sind ein Instrument im Rahmen nationaler und internationaler, bindender und freiwilliger Maßnahmen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern. In MSI kommen Regierung, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften mit Unternehmen und Verbänden sowie weiteren Akteur*innen zusammen. Rechteinhaber*innen sind dagegen nur selten Teil von MSI. Zu weitereren Informationen
6. CorA dokumentiert: Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen
Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Mit einer Serie von Steckbriefen zu den UN-Leitprinzipien erläutern das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und das Forum Menschenrechte anhand einzelner Fallbeispiele und Themen den Handlungsbedarf und nötige Umsetzungsschritte. Zur Dokumentation
7. Weiterführende Informationen: Ressourcen und Links
Weitere Informationen und Links zum Thema finden Sie hier: Weiterführende Informationen