Öffentliche Beschaffung

Menschenrechtliche und ökologische Anforderungen

Allein in Deutschland beschafft die öffentliche Hand jährlich laut Schätzungen der Bundesregierung Güter und Dienstleistungen im Wert von zwischen 280 und 360 Milliarden Euro – eine große Marktmacht, um Sozialstandards und ökologische Anforderungen in den internationalen Lieferketten voranzubringen! Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gehört es zur Schutzpflicht des Staates, bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Zudem haben sich die UN-Mitgliedsstaaten in den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) darauf festgelegt, nachhaltige Verfahren in der öffentlichen Beschaffung fördern zu wollen. Das CorA-Netzwerk fordert die Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene auf, menschenrechtliche und umweltbezogene Mindeststandards für den öffentlichen Einkauf zu verabschieden.

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Europa-Ebene: Die EU-Vergaberichtlinie

Die EU-Vergaberichtlinie von 2014 erlaubt es, bei der öffentlichen Beschaffung menschenrechtliche Kriterien anzulegen. Mehr zur EU-Vergaberichtlinie

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Nationale Ebene: Vergabegesetz, Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und die öffentliche Beschaffung des Bundes 

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 kündigte die Bundesregierung einen Stufenplan zur Verankerung verbindlicher Kriterien an, doch ihre eigenen Beschaffungsstellen bleiben intransparent. Die Regelung im Lieferkettengesetz, nach der Unternehmen aufgrund verletzter Sorgfaltspflichten aus Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, ist ein erster, doch unzureichender Schritt. Mehr zur nationalen Ebene

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Länder- und kommunale Ebene: (Landes-)Vergabegesetze und Praxisbeispiele

Auch die Kommunen und die Bundesländer sind bei der sozial verantwortlichen Beschaffung gefragt. Mehr zur sozial verantwortlichen Beschaffung auf kommunaler und Länder-Ebene

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