Umsetzung und Monitoring des Nationalen Aktionsplans
Für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) ist ein Interministerieller Ausschuss (IMA) zuständig. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Amt, zudem sind die Ministerien für Arbeit und Soziales, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Wirtschaft, Finanzen, Umwelt sowie das Bundeskanzleramt beteiligt. Eine Arbeitsgemeinschaft mit Vertreter/innen von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und DGB, die beim CSR-Forum des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt ist, begleitet die Umsetzung und unterbreitet dem IMA Empfehlungen. IMA und AG tagen zweimonatlich im Wechsel.
Unter anderem wurden sowohl im IMA als auch in der AG einzelne Aspekte der staatlichen Schutzpflicht diskutiert. Die Zivilgesellschaft formulierte in Positionspapieren aus, welche Schritte zumindest nötig sind, um den NAP in Bezug auf die Außenwirtschaftsförderung, die öffentliche Beschaffung und Handelsabkommen umzusetzen. Bisher hat das für diese Bereiche federführende Wirtschaftsministerium jedoch keine wesentlichen zusätzlichen Maßnahmen vorgestellt, um diese Anforderungen umzusetzen. Verbesserungen beim Zugang zu Recht für Betroffene aus dem Ausland sollen in 2020 diskutiert werden.
Zentrale Bedeutung kam dem Monitoring zu, ob bis 2020 50 % der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfalt eingeführt haben. Ein Konsortium bestehend aus Ernst & Young, Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright erhielt von der Bundesregierung den Auftrag, eine Methode für das Monitoring zu entwickeln und die Erhebung durchzuführen. Das Monitoring erfolgte in einem dreistufigen Verfahren: Bis Anfang 2019 wurden einzelne Unternehmen befragt und ein Fragebogen entwickelt. 2019 und 2020 wurde dann eine repräsentative Stichprobe der ca. 6.500 großen Unternehmen befragt und ein Rückschluss auf den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gezogen. Die Zivilgesellschaft Verwässerungen und methodische Mängel der Erhebung, doch das im Sommer 2020 vorgestellte Ergebnis war eindeutig: Nicht einmal 20 % der Unternehmen erfüllten die Anforderungen des NAP. Infolgedessen führten Bundesregierung und Bundestag das Gesetz für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ein.
Zudem stehen Branchendialoge bzw. Multistakeholder-Initiativen und damit verbundene Querschnittsfragen im Zentrum der NAP-Umsetzung.
Der NAP wurde mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 beschlossen. Im Juli 2021 legte die Bundesregierung ihren Statusbericht zur Umsetzung des NAP vor. Das CorA-Netzwerk zeigt gemeinsam mit dem Forum Menschenrechte und VENRO in einem Schattenbericht wesentliche Lücken bei der NAP-Umsetzung auf und schlägt Maßnahmen vor, mit denen diese bei der Fortführung des NAP behoben werden sollten.