Im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte äußert die Bundesregierung die klare Erwartung, dass alle deutschen Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen und auch in ihren Auslandsgeschäften auf die Einhaltung der Menschenrechte achten. Bis 2020 wird die Umsetzung dieses Ziels stichprobenartig überprüft. Scheitert der freiwillige Ansatz, will die Bundesregierung gesetzliche Regeln zur Unternehmensverantwortung einführen.
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Sie umfassen Staatenpflichten, die Verantwortung von Unternehmen und den Zugang zu Abhilfe.
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Entstehung und Inhalte des Nationalen Aktionsplans
Die Bundesregierung verabschiedete den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte am 21.12.2016 nach einem zweijährigen Entstehungsprozess. Er umfasst Aspekte der staatlichen Schutzpflicht, der Unternehmensverantwortung und des Zugangs zu Abhilfe.
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Umsetzung und Monitoring des Nationalen Aktionsplans
Für die Umsetzung des Aktionsplans ist ein Interministerieller Ausschuss der Bundesregierung zuständig. Zivilgesellschaftliche Verbände begleiteten insbesondere das Monitoring, ob die großen Unternehmen bis 2020 Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfalt eingeführt haben, und die Entstehung neuer Branchendialoge bzw. Multistakeholder-Initiativen sehr kritisch. Ein Schattenbericht zeigt Umsetzungslücken beim NAP und Forderungen für einen Folge-NAP auf.
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Zugang zu Gerechtigkeit
Sind Unternehmen aus Deutschland an Menschenrechtsverstößen im Ausland beteiligt, ist es für die Betroffenen kaum möglich, hierzulande Wiedergutmachung zu erhalten. Es fehlen sowohl rechtliche Grundlagen als auch prozessuale Veränderungen.
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Weiterführende Informationen: Links, Materialien und Ansprechpartner
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