Positionspapiere

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) hat im November 2022 einen Vorschlag für Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) vorgelegt. Trotz einiger Schwächen begrüßt das CorA-Netzwerk in einer Stellungnahme diesen Vorschlag, der in einem breiten Konsultationsprozess erstellt wurde. Einheitliche verbindliche Vorgaben für die Berichterstattung sind ein lange überfälliger Schritt, der es den Unternehmen selbst, Investoren und der Zivilgesellschaft ermöglicht, einen Überblick über die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken für Menschen, Umwelt und Klima zu bekommen. Investoren und Zivilgesellschaft wird es möglich, Unternehmen zu vergleichen und Nachhaltigkeit bei Investitions- und Kaufentscheidungen zu berücksichtigen. Besonders zu begrüßen ist, dass die vorgeschlagenen Standards für die Berichterstattung an die internationalen Regelwerke für unternehmerische Sorgfaltspflichten, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, angelehnt sind. Allerdings fehlen insbesondere Indikatoren für soziale Fragen und die Wertschöpfungsketten. Dennoch sollten die Standards als gute Kompromisslösung jetzt schnellstmöglich angenommen werden und in Kraft treten und dürfen keinesfalls weiter abgeschwächt werden. Bei der nun folgenden Entwicklung sektorspezifischer Berichtstandards sollte allerdings darauf geachtet werden, dass aussagekräftige Indikatoren für die Wertschöpfungsketten entwickelt werden. Zudem ist Transparenz über die konkreten Zulieferer und Wertschöpfungsketten dringend erforderlich, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung die Möglichkeit erhalten, ihre Rechte gezielt geltend machen zu können.

Die Stellungnahme wurde auch an des Bundesjustizministerium gesandt, das bis heute die Möglichkeit zur Kommentierung des EFRAG-Vorschlags gegeben hatte.

Hintergrund:

Die EU erarbeitet derzeit ein Paket mit Maßnahmen zu Nachhaltiger Finanzierung. Dazu gehört auch die Richtlinie (EU) 2022/2464 zu Nachhaltiger Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Sie ersetzt mit weitreichenden Ergänzungen die Richtlinie 2014/95/EU von 2014 zu nicht-finanzieller Berichterstattung. Die CSRD trat am 5.1.2023 in Kraft und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Ergänzung zur Richtlinie erarbeitet die EU Delegierte Rechtsakte mit Vorgaben für die Berichterstattung. Diese European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EFRAG auf Basis einer breiten Konsultation und unter Einbezug zahlreicher Expert*innen erarbeitet. Derzeit liegen Vorschläge für zwölf sektorunabhängige Standards vor: mit allgemeinen Anforderunge sowie solchen zu Klima- und Umweltthemen sowie zu sozialen Fragen wie Arbeitskräften, Wertschöpfungsketten und Verbraucherbelangen. Vorschläge für sektorspezifische Standards werden in den nächsten Monaten folgen.