Leitlinien der EU-Kommission

CorA begrüßt neue Leitlinien der EU-Kommission als ersten Schritt hin zu einer einheitlicheren Berichterstattung über nichtfinanzielle Themen, wie die Achtung der Menschenrechte und Arbeitnehmer- und Umweltbelange. Die Kommission empfiehlt zwar weiterhin kein bestimmtes Berichtsrahmenwerk für alle Unternehmen, was den Vergleich der Informationen für die Stakeholder-/innen erleichtern würde. Sie führt aber Beispiele für relevante Aspekte innerhalb der Themen und mögliche Kennzahlen an und thematisiert auch Themen wie Konfliktmineralien und Lieferkettenprobleme. Und sie bestätigt, dass nicht nur über die Risiken berichtet werden muss, die für das Unternehmen bestehen oder entstehen könnten, sondern über die Risiken für die Menschen und die Umwelt. Hier finden Sie eine ausführliche Bewertung unseres Dachverbands ECCJ zusammen mit AI und WWF.

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Offenlegungspflichten für Unternehmen

Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen sind ein wesentlicher erster Schritt, damit Unternehmen die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen weltweiten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt erheben, darüber berichten und ggf. aufzeigen, was sie unternehmen, […]

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Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen

Heute verabschiedet der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen. Damit setzt die Bundesregierung die so genannte CSR-Richtlinie der EU mit mehrmonatiger Verspätung um. In einer Pressemitteilung kritisiert das CorA-Netzwerk die erheblichen Schwächen des Gesetzes und fordert eine Änderung des Hemmschuhs „Bürokratiebremse“.

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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

No courage to commit

The three civil society networks CorA, Forum Menschenrechte and VENRO comment the German National Action Plan on Business and Human Rights which was released by the German government on 21 December 2016. The networks‘ conclusion is No courage to commit.

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