Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Multistakeholderinitiativen: Grenzen und Voraussetzungen aus Sicht der Zivilgesellschaft:

Positionspapier Multistakeholderinitiativen: Grenzen und Voraussetzungen aus Sicht der Zivilgesellschaft: Zur Stärkung der Verantwortung deutscher Unternehmen für Umwelt und Menschenrechte setzt die Bundesregierung seit vielen Jahren auf sogenannte Multistakeholderinitiativen (MSI). Sowohl der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte als auch die Agenda 2030 sehen weitere MSI vor. MSI sind jedoch für alle Beteiligten extrem zeit- und ressourcenintensiv und die Ergebnisse bleiben oft hinter den Vorgaben internationaler Standards zurück. So gilt es sehr genau abzuwägen, unter welchen Voraussetzungen MSI überhaupt sinnvoll sein können. In dem Positionspapier legen das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, das Forum Umwelt und Entwicklung, VENRO sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband dar, welche Rahmenbedingungen und Kriterien an Verbindlichkeit, Transparenz und Überprüfung für eine MSI mindestens erfüllt sein müssen, um einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung der Unternehmensverantwortung leisten zu können.

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UN-Treaty

Die Treaty Alliance Deutschland

Mitglieder der Treaty Alliance Deutschland: Unter dem Dach des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung haben sich die folgenden Nichtregierungsorganisationen und Netzwerke zur Treaty Alliance Deutschland zusammengeschlossen, um die Arbeit an einem UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte voranzubringen und die Bundesregierung zur konstruktiven Mitarbeit aufzufordern:
Attac Deutschland
Brot für die Welt – […]

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Öffentliche Beschaffung

Produkte aus Kinderarbeit wieder zulässig

Pressemitteilung zum Koalitonsvertrag NRW (pdf): Produkte aus Kinderarbeit wieder zulässigErst Anfang April dieses Jahres trat das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in novellierter Fassung in Kraft. Jetzt will die neue Landesregierung der CDU und FDP darin enthaltene Regelungen zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards beim öffentlichen Einkauf wieder abschaffen.

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Leitlinien der EU-Kommission

CorA begrüßt neue Leitlinien der EU-Kommission als ersten Schritt hin zu einer einheitlicheren Berichterstattung über nichtfinanzielle Themen, wie die Achtung der Menschenrechte und Arbeitnehmer- und Umweltbelange. Die Kommission empfiehlt zwar weiterhin kein bestimmtes Berichtsrahmenwerk für alle Unternehmen, was den Vergleich der Informationen für die Stakeholder-/innen erleichtern würde. Sie führt aber Beispiele für relevante Aspekte innerhalb der Themen und mögliche Kennzahlen an und thematisiert auch Themen wie Konfliktmineralien und Lieferkettenprobleme. Und sie bestätigt, dass nicht nur über die Risiken berichtet werden muss, die für das Unternehmen bestehen oder entstehen könnten, sondern über die Risiken für die Menschen und die Umwelt. Hier finden Sie eine ausführliche Bewertung unseres Dachverbands ECCJ zusammen mit AI und WWF.

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Offenlegungspflichten für Unternehmen

Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen sind ein wesentlicher erster Schritt, damit Unternehmen die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen weltweiten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt erheben, darüber berichten und ggf. aufzeigen, was sie unternehmen, […]

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