Stellungnahme: Entwurf verbindliches UN-Abkommen (»Zero Draft«)
Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Zero Draft«)
Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Zero Draft«)
Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung
In dem Bericht So geht Nachhaltigkeit! dokumentieren das CorA-Netzwerk und acht weitere zivilgesellschaftliche Verbände 17 Vorzeige-Initiativen und Projekte, wie wir uns in Deutschland und in der Welt sozial gerechter und ökologisch sauber organisieren können. Die Herausgeber*innen möchten damit die Politik aufrütteln und zeigen, in welcher Bandbreite Nachhaltigkeit bereits praktisch umgesetzt wird – auch gegen Widerstand aus Politik und Wirtschaft. Zu den vorgestellten Beispielen gehören u. a. die kommunale Initiativen für faire Beschaffung und das Sorgfaltspflichten-Gesetz in Frankreich.
Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung
Deutschland im UN-Prüfverfahren: Am 25. September überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland einen der beiden grundlegenden UN-Menschenrechtspakte umsetzt: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Gemeinsam mit dem FORUM MENSCHENRECHTE zeigt das CorA-Netzwerk in einem Parallelbericht auf, dass die Bundesregierung ihre Pflichten aus dem Pakt verletzt, indem sie Unternehmen nicht zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet, Hürden beim Rechtszugang nicht abgebaut hat und Menschenrechte bei der öffentlichen Beschaffung und Außenwirtschaftsförderung nicht ausreichend berücksichtigt.
Konkreter Ansprechpartner für engagierte Kommunen ist die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt; insbesondere der Kompass Nachhaltigkeit und die Rechtsberatung unterstützen ganz den verantwortlichen öffentlichen Einkauf
Die Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung des Bundes gibt einen Überblick über nachhhaltige Beschaffungsaktivitäten und Hinweise für Produktgruppen
In einem Kurzgutachten von Dr. Christoph Krönke im Auftrag der Christilichen Initiative Romero wird auf die Veränderungen durch die Novellierung und die verbleibenden Spielräume für die Gestaltung der Landesvergabegesetze eingegangen, ebenso wie auf rechtlich problematische und offene Punkte.
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