In einer heute veröffentlichten Stellungnahme fordern 10 Nichtregierungsorganisationen verbindliche Vorgaben zum Schutz von Umwelt, Klima und Menschenrechten beim geplanten „Generationenkapital“. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen solche Regeln bisher. Am Freitag findet die erste Lesung im Bundestag statt.
Gemeinsame Stellungnahme von Brot für die Welt, CorA-Netzwerk, Dachverband Kritische Aktionäre, Facing Finance, FIAN, Finanzwende, Fossil Free Berlin, Greenpeace, Südwind und urgewald.
Heute startende Online-Petitionskampagne: „Generationenkapital: Fossile Rendite? Nicht für meine Rente!“
Die NGO-Koalition kritisiert: „Das Generationenkapital ist in vorliegender Form nicht generationengerecht. Von den Renteninvestitionen drohen Konzerne zu profitieren, die unsere Klimaziele verbauen, Geschäfte mit Regenwaldrodung machen oder Menschenrechte missachten. Als staatlicher Investor sollte die Bundesregierung für vorbildliche Geldanlage einstehen. Dafür sollte sie verbindliche Regeln zur Achtung von Umwelt-, Klimaschutz und Menschenrechten einführen. So könnte sie auch ein Signal an kommerzielle Investoren senden, ihre oft schlechte ESG-Bilanz zu verbessern.“
Die Bundesministerien für Arbeit und Finanzen haben einen Entwurf für das „Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz“ veröffentlicht. Das Ziel: Die Bundesregierung möchte Renditen von den Kapitalmärkten nutzen, um die bestehende Rentenfinanzierung zu ergänzen. Im Entwurf gibt es keine verbindlichen Vorgaben zum Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für die staatlichen Investitionen. Nur in der rechtlich nicht bindenden Gesetzesbegründung heißt es, die zuständigen Ministerien würden im Nachgang ESG-Standards erarbeiten – ohne Details zu nennen.
Ausgerechnet die KENFO-Stiftung soll für das „Generationenkapital“ zuständig sein. KENFO ist der staatliche „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“. Eine aktuelle urgewald-Analyse des letzten veröffentlichten Portfolios von Ende 2023 zeigt: Der KENFO hielt Wertpapiere von 114 fossilen Unternehmen im Wert von rund 764 Millionen Euro. Die größten Einzel-Investments im Öl- und Gasbereich waren Shell, Total Energies und BP mit je 74, 67 und 62 Millionen Euro – alle drei wollen ihr klimaschädliches Fördergeschäft ausbauen.
Auch Vorgaben zur Beteiligung des Bundestags und zur Transparenz der staatlichen Geldanlagen fehlen – beides sind Mindeststandards für eine angemessene öffentliche Kontrolle der Renteninvestitionen.
Die zivilgesellschaftliche Koalition fordert die Mitglieder des Bundestags auf, das Gesetz um ein klima-, umwelt- und menschenrechtsbasiertes Anlagemanagement zu ergänzen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen basiert. Das wäre nur folgerichtig, da sich die Bundesrepublik zu diesen Standards bekannt und zur Klimarahmenkonvention verpflichtet hat.
Neben den Aspekten Sicherheit, Liquidität und Rendite sollte der Gesetzgeber einen vierten Anlagegrundsatz „Nachhaltigkeit“ festschreiben. So hat es bereits das Bundesland Baden-Württemberg in seinem Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen umgesetzt. Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung empfiehlt, dieses „magische Viereck“ auf alle Kapitalanlagen der öffentlichen Hand anzuwenden, einschließlich des Generationenkapitals.
Kontakt:
Sophia Cramer, Koordinatorin CorA-AG Finanzsektor & Menschenrechte, 0176 620 771 98, sophia.cramer@posteo.de