transparenzpflichten

Mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die am 5.1.2023 in Kraft ge­tre­ten ist, hat die EU die Regeln ge­stärkt, nach denen große Un­ter­neh­men soziale und um­welt­be­zo­ge­ne In­for­ma­tio­nen ver­öf­fent­li­chen müssen – sowohl über die Risiken, die aus dem Kli­ma­wan­del und anderen Nach­hat­lig­keits­the­men für das Un­tern­he­men ent­ste­hen, als auch über Aus­wir­kun­gen der Ge­schäfts­tä­tig­keit auf Men­schen und Umwelt. Delegierte Rechtsakte werden derzeit entwickelt, in denen die Stan­dards für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung (Eu­ro­pean sustaina­bi­li­ty re­porting stan­dards – ESRS) genauer fest­ge­legt werden. Einen Vor­schlag dafür hat das Expert*in­nen­ko­mi­tee EFRAG im No­vem­ber 2022 vor­ge­legt. Die EU-Kom­mis­si­on hat diesen Vor­schlag jedoch stark ab­ge­schwächt. U. a. soll über viele In­di­ka­to­ren nicht ver­pflich­tend be­rich­tet werden müssen und es werden lange Über­gangs­zei­ten vor­ge­se­hen. Im Rahmen einer Feed­back-Pe­ri­ode hat das Co­rA-Netz­werk eine Stel­lung­nah­me ein­ge­reicht, in der es die EU-Kom­mis­si­on auf­for­dert, diese Ab­schwä­chun­gen zu­rück­zu­neh­men. Die EU-Kom­mis­si­on wird ihren Vor­schlag auf Basis der ver­schie­de­nen Feed­backs  fer­tig­stel­len und dem Eu­ro­päi­schen Par­la­ment und dem Rat vor­le­gen.

Zur Co­rA-Stel­lung­nah­me auf Deutsch und Englisch.