Nicht nur im Rahmen von Better Regulation verfolgt die Bundesregierung eine Politik für Unternehmen auf Kosten von Umwelt und Menschenrechten. Nach wie vor lehnt sie eine konstruktive Beteiligung an dem 2014 vom UN-Menschenrechtsrat initiierten Prozess zur Schaffung eines verbindlichen Instruments für transnationale Konzerne und andere Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte ab. An der ersten Sitzung der entsprechenden UN-Arbeitsgruppe im Juni 2015 nahm sie nicht teil. Gleichzeitig spricht sie sich für multilaterale Handelsabkommen wie TTIP und CETA aus, die Investoren weitreichende Rechte und Möglichkeiten bieten, die Anhebung von Menschenrechtsstandards und Umweltschutz im Vorfeld zu verhindern oder bei ihrer Einführung Entschädigung zu fordern. Dieser Doppelzüngigkeit tritt CorA entgegen und fordert die Bundesregierung auf, sich für einen Stopp von TTIP und CETA einzusetzen und stattdessen an den weiteren Verhandlungen für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten teilzunehmen und sich dort für verbindliche menschenrechtliche Vorgaben für Unternehmen einzusetzen. Ein kurzer Flyer von CorA und ein ausführliches Papier von Friends of the Earth ziehen die Verbindung zwischen beiden Prozessen.
In einem Positionspapier zu TTIP und CETA vom Oktober 2015 fordert das CorA-Netzwerk außerdem eine Neuausrichtung der EU-Handels- und Investitionspolitik hin zu Transparenz und einer umfassenden Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dafür muss sie menschenrechtliche Folgenabschätzungen, Sorgfaltspflichten, Beschwerdemechanismen und Zugang zu Hilfe wirksam in die Handelsabkommen integrieren. Die effektive Anwendung der Sozialstandards der ILO muss gesichert werden, und es dürfen keine Investor-Staat-Schiedsstellen und Institutionen der regulatorischen Kooperation geschaffen werden – Regulierung darf ausschließlich durch demokratisch gewählte und kontrollierte Parlamente und auf Grundlage demokratischer Verfahren erfolgen und muss dem Vorsorgeprinzip folgen. Zudem hebt das Papier hervor, dass die EU-Handelspolitik die Entwicklungszusammenarbeit mit dem globalen Süden stärken und auf nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster in Nord und Süd ausgerichtet werden muss.