(Presse-)MitteilungPositionspapiere

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen. Das Gesetz benennt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde, um die Einhaltung des Gesetzes durch die Unternehmen zu kontrollieren. Verstoßen die Unternehmen gegen die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten, handeln sie ordnungswidrig und können vom BAFA mit Bußgeldern belegt werden, die sich an der Schwere des Vergehens wie auch am Gesamtumsatz des Unternehmens orientieren.
Gerade da dem LkSG aufgrund des Widerstands der Wirtschaftslobby eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage fehlt, ist es umso wichtiger, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und die vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene praktisch nutzbar gemacht werden. Mit dem Positionspapier Behördliche Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Anforderungen aus zivilgesellschaftlicher Sicht wenden sich das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, die Initiative Lieferkettengesetz und VENRO an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen. Eine vom Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und Shift herausgegebene Handreichung zur effektiven behördlichen Durchsetzung von Sorgfaltspflichten stellt dabei ebenso eine Grundlage dar wie die Expertise und praktischen Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Organisationen.

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