Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften, darunter das CorA-Netzwerk, rufen die neue Europäische Kommission auf, Unternehmen gesetzlich dazu zu verpflichten, Menschenrechte und die Umwelt bei ihrer Geschäftstätigkeit und in ihren weltweiten Lieferketten zu respektieren.
Sie finden das Statement sowie die Unterzeichnerliste unter https://www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-02_ECCJ-et-al_final_cso_eu_due_diligence_statement.pdf bzw. http://corporatejustice.org/news/16800-over-100-civil-society-organisations-demand-human-rights-and-environmental-due-diligence-legislation
Während die neue Kommission ihre Arbeit aufnimmt, hat die finnische Ratspräsidentschaft am 2.12.2019 bei ihrer Konferenz Conference on Business and Human Rights: towards a common agenda for action eine Agenda for Action on Business and Human Rights vorgestellt. Darin schlägt sie vor, dass die Europäische Kommission, der European External Action Service (EEAS) und der Europäische Rat einen Gemeinsamen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte entwickeln sollten. Die fragmentierten Regelungen zum verantwortlichen Management von Lieferketten innerhalb der EU machten EU-weite Initiativen einschließlich der Regulierung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten notwendig.
Damit ist nun die Bundesregierung gefragt, während ihrer Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 diese Regulierung voranzubringen.