UN-Leitprinzipien: Zugang zu Abhilfe

Als Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln verschaffen, damit wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverstöße untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden.

Die UN-Leitprinzipien bezeichnen solche Mittel als „Abhilfe“ (Englisch: remedies). Darunter fallen sowohl Gerichte als auch außergerichtliche Beschwerdemechanismen, zwischenstaatliche Menschenrechtsmechanisms und andere Verfahren, die geeignet sind, Menschenrechtsverletzungen abzustellen und den Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen.

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