Haben Unternehmen Menschenrechtspflichten? Viele transnationale Konzerne haben Jahresumsätze, die die Haushalte mancher Entwicklungsländer bei weitem übersteigen. Sie verfügen über gewaltige Macht, Einfluss und Ressourcen, doch haben sie auch Pflichten?
Menschenrechte sind in internationalen Abkommen vertraglich definiert, der UN-Sozialpakt, der UN-Zivilpakt und viele einzelne Menschenrechtsabkommen. Doch Vertragsparteien dieser Abkommen sind ausschließlich Staaten. Deshalb schreiben die UN-Leitprinzipien den Unternehmen keine Pflichten zu, aber halten sie fest, dass Unternehmen Verantwortung dafür tragen, Menschenrechte zu respektieren. Dies ist die zweite Säule der UN-Leitprinzipien.
Diese Verantwortung existiert unabhängig von der Schutzpflicht des Staates. Wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, Menschenrechte zu schützen, so enthebt dies Unternehmen nicht ihrer Verantwortung.
Kern der Unternehmenspflicht ist die menschenrechtliche Sorgfalt („human rights due diligence“).