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In wenigen Tagen wird der neue Bundestag gewählt. Höchste Zeit, Bilanz zu ziehen: zwei Jahre Lieferkettengesetz, drei Jahre Ampel-Koalition, fünf Jahre Branchendialoge, zehnte Verhandlungsrunde des UN-Treaty – was hat es gebracht?

Soviel sei bereits verraten: Neben kleinen erfreulichen Fortschritten erleben wir momentan vor allem, wie konservative Kräfte (sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene) versuchen, die Errungenschaften der vergangenen Jahre abzuschwächen oder gar rückgängig zu machen.

Solch außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Warum also nicht das leidige Scheinargument des Bürokratiemonsters mal beim Wort nehmen und im Monsterkostüm beim CDU-Parteitag vorsprechen? Die Protestaktion der Initiative Lieferkettengesetz zeigte, worum es wirklich geht, wenn Kanzlerkandidat Friedrich Merz vom Bürokratieabbau für Unternehmen spricht: Um den Abbau vom Schutz für Menschenrechte, Umwelt und Klima. Dennoch, das Narrativ hält sich hartnäckig – die Protestaktion kann daher erst der Anfang gewesen sein!

Wir wünschen eine anregende Lektüre.

Heike Drillisch und Sofie Kreusch

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Foto: Maresh Kumar-Painam / unsplash

Drei Jahre Ampel – was hat’s gebracht?

Heike Drillisch, CorA-Koordinatorin

Zu den vergangenen Bundestagswahlen hat das CorA-Netzwerk zentrale Anforderungen zum Thema Unternehmensverantwortung an Bundestag und Bundesregierung formuliert. Im folgenden Artikel schauen wir, was davon in den letzten drei Jahren umgesetzt wurde.

Im Februar 2021 hatte das CorA-Netzwerk unter dem Titel „Menschenrechte, Umweltschutz und Sozialstandards im globalen Wirtschaften stärken“ ausführlich beschrieben, welche weiteren Schritte anstanden, um nach der erfolgreichen Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Menschen und Umwelt im globalen Wirtschaften noch effektiver zu schützen. Wichtige Stichpunkte waren dabei, die Sorgfaltspflichten für Unternehmen durchzusetzen und den Rechtszugang für Betroffene zu stärken; Menschenrechte, Klima- und Umweltschutz in der Handelspolitik zu stärken; Unternehmenshandeln an den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu orientieren und die Wirtschaft zum Wohl von Menschen und Umwelt zu demokratisieren.

Kleine Fortschritte…

Behörde zur Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP durchaus einige dieser Aspekte aufgegriffen. Doch umgesetzt wurde davon letztlich nur wenig. Positiv ist insbesondere der Aufbau einer völlig neuen Abteilung im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Behörde zur Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Auch wenn aus zivilgesellschaftlicher Sicht in der Praxis noch Verbesserungsbedarf besteht, ist es von großer Bedeutung, dass das BAFA einerseits mit Handreichungen Orientierung zur Umsetzung des LkSG gibt und gleichzeitig nun eine Beschwerdestelle für Betroffene und Kontrolleinrichtung gegenüber Unternehmen existiert.

Außenwirtschaftsförderung und Konzernmacht

Verbesserungen gab es auch bei der Außenwirtschaftsförderung, wo es nun klimapolitische Leitlinien und mehr Transparenz und Dialog mit der Zivilgesellschaft gibt. Für die Beschränkung der Konzernmacht und Marktkonzentration brachte die 11. GWB-Novelle einen wichtigen Fortschritt. Das Bundeskartellamt hat nun Befugnisse für sogenannte Sektoruntersuchungen und gegebenenfalls missbrauchsunabhängige Entflechtung. Außerdem regte die Bundesregierung eine Sonderuntersuchung der Monopolkommission zum Lebensmittelsektor an.

Unternehmenseinfluss

Auch bei der Begrenzung des Unternehmenseinflusses hat die Ampelkoalition einiges erreicht. Das Lobbyregister-Gesetz wurde deutlich verbessert und ausgeweitet, Parteien müssen Einnahmen aus Sponsoring nun endlich verpflichtend transparent machen und die Regeln für Bundestagsabgeordnete wurden umfassend überarbeitet. Zudem hat die Ampelkoalition einen neuen Straftatbestand der Abgeordnetenkorruption beschlossen.

… und viel Versäumtes

Besteuerung und Konzernstrafrecht

Demgegenüber stehen jedoch viele Politikbereiche, in denen die Ampelregierung äußerst enttäuschend agiert hat. So hätte im Bereich der Korruptionsbekämpfung viel mehr passieren können. Auch im Bereich faire Unternehmensbesteuerung gibt es wenig Positives anzumerken und Fortschritte ergaben sich eher auf internationaler denn auf nationaler Ebene. Das Thema Konzernstrafrecht fasste die Ampel gar nicht erst an, das Koalitionsvertrags-Versprechen, die Vorschriften der Unternehmenssanktionen zu überarbeiten, blieb auf der Strecke und auch hier ist am ehesten durch die EU Fortschritt zu erhoffen.

Nachhaltige Finanzierung

Besonders große Hoffnungen hatten aufgrund des Koalitionsvertrags beim Einsatz für nachhaltige Finanzierung gelegen. Doch schaffte es das FDP-Finanzministerium, alle vereinbarten Vorhaben zu verhindern. Selbst die Empfehlungen ihres eigenen Sustainable-Finance-Beirats setzte die Bundesregierung nicht um und führte ihr Ziel, Deutschland zum führenden Standort nachhaltiger Finanzinvestitionen zu machen, ad absurdum.

UN-Treaty, NAP und Handelsabkommen

In Bezug auf das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Treaty) nahmen zwar einzelne Aussagen zu, sich dafür einsetzen zu wollen, doch ein ernsthaftes Engagement der Bundesregierung insgesamt war nicht zu vermerken. Nicht mal auf einen neuen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) konnte die Bundesregierung sich im Laufe von drei Jahren einigen – dem Vernehmen nach vor allem, weil die FDP-geführten Ministerien die Mitarbeit verweigerten. Bei der Handelspolitik war es aber auch Kanzler Scholz, der das Bekenntnis zu starken Nachhaltigkeitskapiteln im Koalitionsvertrag unterlief. Durch das Splitting des Mercosur-Abkommens in einen politischen und einen Handelsteil sowie einem neuen „Rebalancing Mechanismus“ drohen Nachhaltigkeitsbestimmungen vollends unter die Räder zu kommen.

Kartell- und Vergaberecht

Besonders bitter ist, dass einige Regelungsvorhaben schon recht weit gediehen waren, durch das Ampel-Aus aber unvollendet blieben. Dazu gehört eine weitere Reform des Kartell- und Vergaberechts, die Verbesserungen bei Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Fusionskontrolle hätte bringen können. Bei der öffentlichen Beschaffung gab es daher nur einzelne niedrigschwellige Verbesserungen.

CSRD und CSDDD

Auch der Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) lag schon vor, doch statt diesen zügig zu beschließen, stilisierten die FDP und in der Folge auch SPD und Grüne Berichtspflichten zum neuen Feindbild und unterliefen lieber den europäischen demokratischen Prozess. Besonders dramatisch war dieses Vorgehen auch bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), wo die FDP den mühsam errungenen Kompromiss mit Füßen trat, Abschwächungen durchsetzte und dann doch nicht zustimmte.

Eine ausführliche Bewertung auch zu weiteren Themen rund um Unternehmensverantwortung finden sie hier.

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Foto: Mika Baumeister / unsplash

Bundestagswahlen 2025: CorA-Themen auf dem Prüfstand

Heike Drillisch, CorA-Koordinatorin

Mittlerweile ist das politische Klima in Europa und der Welt ein vollkommen anderes als noch vor wenigen Jahren und die Errungenschaften der letzten EU-Legislatur stehen auf dem Spiel (s. Artikel zum EU-Lieferkettengesetz). Das CorA-Netzwerk hat seine Erwartungen an den nächsten Bundestag und die nächste Bundesregierung auf seiner Website und in seinem Positionspapier „In Zeiten globaler Veränderungen verantwortungsvolle und regelbasierte Wirtschaft stärken“ sowie einer Kurzfassung dazu veröffentlicht.

Erwartungen des CorA-Netzwerks

Gerade in Zeiten globaler Umbrüche sind Nachhaltigkeit und ethisches Wirtschaften besonders wichtig. Hauptforderungen des CorA-Netzwerks sind daher, die EU-Lieferkettenrichtlinie zügig und ambitioniert in deutsches Recht zu überführen, ohne das Schutzniveau des deutschen Gesetzes abzusenken, und beim Abbau von Doppelstrukturen den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Klima und Menschenrechten nicht zu untergraben. Es sollte ein „Enabling Environment“ zur Durchsetzung regulatorischer Vorgaben für Unternehmen geschaffen werden, indem klare Vorgaben und Unterstützungsangebote sich ergänzen und strukturelle Ursachen von Menschenrechtsverletzungen angegangen werden. Das Netzwerk erwartet von der nächsten Bundesregierung, den UN-Treaty zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass staatliche Finanzierungsinstrumente und die Außenwirtschaftsförderung Menschenrechts- und Umweltschutz umfassend berücksichtigen, und die Sorgfaltspflichten des Finanzsektors für die nachgelagerte Lieferkette klar geregelt werden. Ein zentraler Hebel ist auch, die sozial und ökologisch nachhaltige Beschaffung zu stärken und einen neuen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu verabschieden.

Blick in die Wahlprogramme

Doch was ist nun in den Wahlprogrammen zu diesen Themen zu finden? Während SPD und Grüne sich zur CSDDD bekennen, die SPD auch zum UN-Treaty, will die CDU/CSU das deutsche Lieferkettengesetz abschaffen, die FDP die CSDDD und die AfD gleich beides. Das BSW will das LkSG reformieren und nur die Linke setzt sich für eine Stärkung der Regelungen zum Menschenrechts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz ein.

Auch in Bezug auf die öffentliche Vergabe findet die jeweilige Ausrichtung der Parteien ihren Niederschlag: während SPD, Grüne und Linke mit diesem Instrument auch Nachhaltigkeit und/oder Tariftreue voranbringen wollen, setzen CDU/CSU, FDP, BSW und AfD auf bedingungslose Vereinfachung.

Bürokratieabbau versprechen fast alle Parteien, doch sagen SPD und Grüne zu, soziale und ökologische Ziele und Schutzstandards damit nicht zu untergraben. Diese beiden Parteien bekennen sich auch zum Green Deal der EU. Die Linke will sich für strengere soziale und ökologische Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit einsetzen. AfD, BSW und FDP wollen dagegen die Nachhaltigkeitsberichterstattung abschaffen, CDU/CSU ihr „einen Riegel vorschieben“. Zahlreiche weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau finden sich in den Wahlprogrammen dieser Parteien, sei es eine one-in-two-out-Regel (CDU/CSU) oder eine Bürokratiebremse im Grundgesetz (FDP). Dass Bürokratie eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaats ist und dazu dient, sowohl für Unternehmen als auch für Menschen Verlässlichkeit zu schaffen, geht dabei vollkommen unter.

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Foto: Canva

Das EU-Lieferkettengesetz – zwischen Umsetzung und Rückabwicklung

Sofie Kreusch, Initiative Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz wurde im Mai 2024 nach zähem Ringen mit einer knappen Mehrheit verabschiedet – und wird nun von einer konservativeren EU-Kommission wieder zur Debatte gestellt, bevor es überhaupt in einem EU-Mitgliedsstaat umgesetzt werden konnte. Ein Überblick über die Geschehnisse der vergangenen Monate.

Das deutsche Umsetzungsgesetz: Zukunft ungewiss

In den Monaten nach der Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) schien der Prozess noch klar: Das BMAS arbeitete an einem Referentenentwurf, die Ampel-Koalition wollte die Richtlinie noch in der aktuellen Legislaturperiode in deutsches Recht umsetzen. Zu befürchten war, dass der Anwendungsbereich des bereits geltenden deutschen Lieferkettengesetzes LkSG, welcher mehr Unternehmen erfasst als die europäische Richtlinie vorsieht, im Rahmen der Transposition abgesenkt werden könnte. In der öffentlichen Debatte ging es aber um etwas ganz anderes: Mit unglücklicher und missverständlicher Wortwahl erweckten Bundeswirtschaftsminister Habeck („mit der Kettensäge wegbolzen“) und Bundeskanzler Scholz („das kommt weg“) den Eindruck, das Lieferkettengesetz vor der Umsetzung der CSDDD gänzlich abschaffen zu wollen. Stattdessen zerbrach im November 2024 die Ampel-Koalition – und damit auch die Möglichkeit, das EU-Lieferkettengesetz überhaupt noch in dieser Legislatur umzusetzen.

Das Lieferkettengesetz im Wahlkampf

Mit Ankündigung der Neuwahlen war im Handumdrehen auch der Wahlkampf eröffnet – in dem das Lieferkettengesetz immer wieder als Sündenbock für die schlechten Wachstumszahlen Deutschlands herhalten muss. Nachdem sich für symbolträchtige Anträge zur Abschaffung des Lieferkettengesetzes seitens FDP und Union keine demokratische Mehrheit finden ließ, hat es die Forderung nun in die Wahlprogramme beider Parteien geschafft. Bei der Union läuft dies unter der Überschrift: „Belastungen sofort stoppen“. Belastungen für wen? Das Fazit des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik, der seine Mitglieder aus einem breiten Spektrum an Branchen nach ihren Erfahrungen nach zwei Jahren LkSG befragt hat, fiel klar aus: Die Mehrheit der Unternehmen seien bei der Umsetzung auf einem guten Weg, kommen mit den Anforderungen gut zurecht und sehen in ihren Lieferketten einen entscheidenden Hebel für ihre Nachhaltigkeitsstrategie. Eine repräsentative Studie des Handelsblatt Research Institute kam schon im April 2024 zu dem Schluss, dass ein Großteil der deutschen Unternehmen die gesetzliche Verankerung von Sorgfaltspflichten befürwortet. Die öffentliche Debatte wird indes von einzelnen Wirtschaftsverbänden dominiert, die lautstark für Deregulierung lobbyieren – und damit nicht nur bei der CDU, sondern auch in Brüssel auf offene Ohren stoßen.

Omnibus: Vereinfachung oder Rückabwicklung?

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat für den 26. Februar 2025 eine sogenannte Omnibus-Verordnung angekündigt, die die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie CSRD, die Taxonomie-Verordnung und die CSDDD abgleichen und damit vereinfachen soll. Teile der deutschen, italienischen und französischen Wirtschaftslobby versuchen seither, weitaus mehr als nur „Vereinfachungen“ durchzusetzen – und die CSDDD nicht nur anzupassen, sondern wirkungslos zu machen. Und während Ursula von der Leyen im November noch beteuert hatte, der Inhalt der Gesetze solle erhalten bleiben, ist im kürzlich veröffentlichten Wachstumskompass der EU-Kommission  bereits von „weitreichenden Vereinfachungen“ die Rede.

Der Backlash gegen den Backlash?

Die bereits beschlossene Richtlinie nun in Teilen ein weiteres Mal zur Diskussion zu stellen, ist ein Schlag ins Gesicht all jener Unternehmen, die längst in die nötigen Transformationsprozesse investieren – und überzeugt von deren Nutzen sind. Entsprechend viele Unternehmen melden sich öffentlich zu Wort, um sich für den Erhalt der CSDDD auszusprechen. Unterstützung kommt seitens der Zivilgesellschaft: Hunderte Organisationen aus ganz Europa forderten die EU-Kommission auf, die Errungenschaften des EU Green Deal nicht aufs Spiel zu setzen und eine Rückabwicklung der Standards zum Schutz von Menschrechten und Umwelt zu verhindern. Sie kritisierten zudem den intransparenten politischen Prozess im Vorfeld der Omnibus-Verordnung. Und auch aus der Schweiz kommt ein deutliches Zeichen: Dort hatte sich mit der Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes ein gutes Gelegenheitsfenster geboten, mit einer erneuten Konzernverantwortungsinitiative für eine Volksabstimmung über ein Schweizer Lieferkettengesetz zu kämpfen. Die neue Initiative hat in nur 14 Tagen über 183.000 Unterschriften gesammelt – mehr als doppelt so viele wie nötig.

Es gibt also in insgesamt düsteren Zeiten auch mutmachende Entwicklungen. Der Rechtsruck in der EU und einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ist dennoch unverkennbar. Die Angriffe auf Errungenschaften wie die CSDDD sind Anzeichen einer zunehmend reaktionären Politik, der wir uns in den kommenden Jahren als Zivilgesellschaft werden stellen müssen.

Einen ausführlichen Überblick über die aktuelle Debatte rund um die Omnibus-Verordnung bietet das Briefing der Initiative Lieferkettengesetz, verfasst von Armin Paasch: „Rollback des European Green Deal? Omnibus-Verordnung droht EU-Lieferkettenrichtlinie auszuhöhlen“.

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Foto: Campaign Creators / unsplash.com

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Umsetzung versäumt

Heike Drillisch, CorA-Koordinatorin

Im Grunde war die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in deutsches Recht schon weit gediehen. Der Referentenentwurf lag vor, im Oktober fand eine Anhörung im Bundestag statt. Trotzdem hat die Bundesregierung die Fertigstellung vor dem Ampel-Aus nicht mehr geschafft. Stattdessen setzt sie sich nun für ihre Abschwächung ein und untergräbt damit ein weiteres Mal den europäischen Prozess.

Eine Mehrzahl der europäischen Mitgliedstaaten hat die CSRD bereits in nationales Recht umgesetzt. Gegen die übrigen Staaten, darunter Deutschland, hat die EU-Kommission am 26.9.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das schon weit gediehene Umsetzungsgesetz zügig zu verabschieden, erfolgte jedoch weder bis zum Ampel-Bruch noch durch die Minderheitsregierung bis zur Neuwahl.

Verschiebung statt Umsetzung?

In einem Schreiben an zwei EU-Kommissare vom 17.12.2024 fordern stattdessen vier deutsche Minister – Dr. Volker Wissing (Justiz), Dr. Jörg Kukies (Finanzen), Dr. Robert Habeck (Wirtschaft) und Hubertus Heil (Arbeit & Soziales), – dass die Anwendung der CSRD um zwei Jahre verschoben werden sollte. Zudem sollten die Umsatz- und Mitarbeitenden-Schwellen, ab denen ein Unternehmen berichten muss, angehoben werden, damit weniger Unternehmen berichtspflichtig sind. Auch die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen solle vereinfacht werden. Zur Begründung wird angegeben, die Berichtspflichten überlasteten die Unternehmen, daher solle die Zahl der Datenpunkte drastisch reduziert werden und die sektorspezifischen Standards gar nicht mehr entwickelt. Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte an, dass Berichtspflichten pauschal um 25 Prozent, für KMU um 35 Prozent, reduziert werden sollten.

Die Kritiker*innen der Berichtspflichten verkennen dabei, dass der Großteil der Datenpunkte einer Wesentlichkeitsprüfung unterliegen, dazu also nur berichtet werden muss, wenn bei dem Unternehmen diesbezüglich ein wesentliches Risiko vorliegt. Statt der pauschalen Streichung eines Viertels der Berichtspunkte wären daher vor allem eine Unterstützung der Unternehmen bei der Wesentlichkeitsanalyse und eine Klarstellung hilfreich, welche Punkte nur für große und welche für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) relevant sind. So würde „Overcompliance“, indem zu allen Punkten berichtet wird statt zu den wesentlichen, vermieden.

EU-Kommission sorgt für Verunsicherung

Eine komplette Verschiebung der CSRD würde außerdem zu steigender Frustration bei Unternehmen führen, die sich auf die Berichterstattung schon vorbereitet und entsprechende Strukturen geschaffen haben. Für Angaben zur Wertschöpfungskette hat die EU sowieso mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen und für KMU hat das EFRAG-Komitee, das die konkreten Standards entwickelt, bereits vereinfachte Standards erstellt, den sog. LSME bzw. VSME.

Es gibt also genügend Entgegenkommen der EU, um eine Überlastung von Unternehmen zu verhindern. Zudem betont z. B. das European Capital Market Institute (ECMI), dass die CSRD eine Chance für die Wirtschaft darstellt, da sie zu vergleichbaren Berichten führt, die den Zugang zu Kapital erleichtern und die Risikoüberwachung verbessern. Dabei sind die ESRS nicht komplizierter als andere, bereits bestehende Standards. Und allein die Vereinheitlichung schafft eine große Erleichterung. Daher sollten auch dringend die branchenspezifischen Standards entwickelt werden, um die jetzige Vielzahl verwirrender Standards zu ersetzen.

Nicht zuletzt spricht sich auch eine Reihe großer französischer Unternehmen dafür aus, die Berichtsregeln zu erhalten. Die jetzige Bundesregierung, die Mehrzahl der für den nächsten Bundestag kandidierenden Parteien und die Kommission wirken jedoch entschlossen, diese Stimmen zu ignorieren und statt praktischer Umsetzungshilfen auf Verzögerung und Verwirrung zu setzen.

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Foto: Viktor Forgacs / unsplash

Sustainable-Finance-Standort Deutschland: auf unbestimmte Zeit vertagt

Ulrike Lohr, SÜDWIND e.V.

Die Beachtung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards bei Finanzgeschäften, oft unter den Begriff „Sustainable Finance“ subsumiert, ist zum Ablauf dieser Legislaturperiode dem Narrativ „Nachhaltigkeitsmanagement = Überbürokratisierung“ zum Opfer gefallen. Dabei war die Ampel ursprünglich mit dem Anspruch angetreten, zum „führenden Standort für Sustainable Finance“ in Europa zu werden.

Heute ist von den Koalitionsversprechen nichts übriggeblieben (siehe Artikel „Drei Jahre Ampel – was hat’s gebracht?“). Sorgfaltspflichten für Finanzprodukte, also das Kerngeschäft des Finanzsektors, wurden weder im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) noch in der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verankert – auch auf Betreiben der deutschen Bundesregierung. Auch das gemeinsame Projekt von FDP, Grünen und SPD, die Einführung einer kapitalgedeckten Rente, dem „Generationenkapital“, scheiterte mit dem vorgezogenen Bruch der Ampel-Koalition. Dieses war von CorA-Mitgliedern wegen seiner reinen Ausrichtung auf Rendite scharf kritisiert worden. Der Gesetzesentwurf enthielt keine verpflichtende umwelt- und menschenrechtsbasierte Anlagestrategie. Lediglich die rechtlich nicht bindende Gesetzesbegründung hielt fest, dass die Anlagerichtlinie Umwelt, Soziales und Governance, kurz ESG-Kriterien, enthalten solle. Eine klare Missachtung des von der Regierung selbst eingesetzten Sustainable-Finance-Beirats, der in seinem Abschlussbericht die deutsche Bundesregierung zum wiederholten Mal auffordert, in den Anlagestrategien der vom Bund verwalteten Vermögen Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen und gesetzlich zu verankern.

Sustainable Finance kaum Thema in den Wahlprogrammen

In den Wahlprogrammen der Parteien, die Chancen haben, im nächsten Bundestag wieder vertreten zu sein, spielt Sustainable Finance auch kaum eine Rolle. Die SPD erwähnt den Themenkomplex im Wahlprogramm erst gar nicht. Einzig die Grünen bekennen sich ausdrücklich zur Fortführung der Sustainable-Finance-Regulierung und fordern, dass „alle Geldanlagen des Staates […] nach Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden.“ Zwar fordern mehrere Parteien eine kapitalgestützte Rentenvorsorge, doch die Aussichten auf eine Wiedervorlage eines „Generationenkapitals“, das zusätzlich die Berücksichtigung von Umwelt- und Menschenrechtskriterien verbindlich festschreibt, sind gleich null. So befürwortet die CDU zwar die Einführung einer kapitalgestützten Rente, für die sie alle 6- bis 18-Jährigen mit 10 Euro monatlich unterstützen will, umwelt- oder menschenrechtsbasierte Anlagestrategien werden hingegen nicht erwähnt. Auch FDP und AfD planen die steuerliche Förderung einer privaten kapitalgestützten Altersvorsorge, ohne ESG-Kriterien auch nur zu erwähnen. Düstere Aussichten für einen führenden Sustainable-Finance-Standort Deutschland.

Weitere Abschwächung auf EU-Ebene zu befürchten

Weiter verdüstert haben sich auch die Aussichten auf EU-Ebene, Finanzunternehmen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu verpflichten. Da deren wesentliche Geschäftsbeziehungen in der von der CSDDD nicht ausreichend erfassten nachgelagerten Wertschöpfungskette liegen, wurde der Finanzsektor de facto vom EU-Lieferkettengesetz ausgeklammert. Die CSDDD-Richtlinie sieht aber über eine Revisionsklausel vor, dass die Kommission innerhalb von zwei Jahren einen Bericht vorlegen muss, ob diese Ausnahme gerechtfertigt ist. Doch selbst diese Vorgabe droht nun mit dem jüngsten Vorstoß aus Frankreich zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsgesetzgebungen im Rahmen der Omnibus-Initiative der EU-Kommission unter die Räder zu kommen. Neben der Aussetzung der CSDDD auf unbestimmte Zeit fordert der französische Wirtschaftsminister auch die ersatzlose Streichung der Revisionsklausel. In Reaktion auf die jüngsten Reduktionsvorstöße haben sich 150 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief an die EU-Kommission gewandt und davor gewarnt, bei einer Vereinfachung der Berichtspflichten auch die Vorgaben für das EU-Lieferkettengesetz sowie Berichtspflichten (CSRD) zu verwässern.

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Das Vergabetransformationspaket: Ringen um eine nachhaltige öffentliche Beschaffung

Christian Wimberger, Romero-Initiative

Seit Jahren setzt sich das CorA-Netzwerk dafür ein, dass beim Einkauf von Bund, Ländern und Kommunen verbindlich Menschenrechte und Umweltstandards eingefordert werden müssen. Im letzten Jahr gab es durch das Vergabetransformationspaket des BMWK die Chance, diesem Ziel näher zu kommen. Leider kam dem Prozess das Aus der Ampel-Koalition in die Quere. CorA bleibt aber am Ball.

Breite Unterstützung für CorA-Appell

Die Bundesregierung stellte bereits im Koalitionsvertrag in Aussicht, „die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten und die Verbindlichkeit zu stärken“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kündigte einen Referentenentwurf für den Herbst 2024 an. Bereits zuvor initiierte die Romero Initiative zusammen mit der AG Beschaffung des CorA-Netzwerks einen Appell an die Bundesregierung für gesetzlich verpflichtende Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltnormen in ganz Deutschland. Die Resonanz war groß. Der Appell wurde von über 70 zivilgesellschaftlichen Organisationen, 17 (Ober)Bürgermeister*innen sowie Unternehmen, Verbänden, Zertifizierungsorganisationen und Expert*innen unterzeichnet. Dass Großstädte wie Dortmund, Bremen und Saarbrücken und kleinere Kommunen sowie nachhaltige Unternehmensverbände und Zertifizierungsorganisationen den Appell unterstützen, zeigt, dass längst nicht nur NGOs Verbindlichkeit bei der sozial verantwortlichen und nachhaltigen Beschaffung erwarten.

Die Gesetzesentwürfe des BMWK: nicht perfekt, aber die Richtung stimmt

Im Oktober legte das Bundeswirtschaftsministerium Gesetzesentwürfe für das „Vergabetransformationspaket“ vor. Dieses sieht einerseits eine Vereinfachung des Vergaberechts vor: Öffentliche Auftraggeber*innen müssen nicht mehr ab einem Wert von 1.000 Euro Vergabeverfahren umsetzen, sondern erst ab 15.000 Euro. Andererseits würde der Entwurf die nachhaltige Beschaffung stärken. Die Reform sieht eine Soll-Regelung vor, nach der bei jeder Vergabe entweder ein soziales oder ein ökologisches Kriterium gefordert werden soll. Für bestimmte Produkte wie Bekleidung und IT-Produkte müsste in Zukunft ein ökologisches Kriterium und für Produkte wie Bananen, Kakao und Bekleidung ein soziales Kriterium berücksichtigt werden (Muss-Regelung). Außerdem sollen Aufträge an gemeinwohlorientierte Unternehmen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne aufwändige Vergabeverfahren vergeben werden können.

Die AG Beschaffung beteiligte sich an einer Verbändeanhörung des BMWK zu den Entwürfen mit einer Stellungnahme. Der Tenor: Der Reformvorschlag ist nicht perfekt, die Entwürfe für die Vergaberechtsreform stellen aber einen ersten Schritt dar, um die Einkaufsmacht der öffentlichen Hand für die sozial-ökologische Transformation in der Breite zu nutzen. CorA kritisiert jedoch, dass es in den Entwürfen keine Verpflichtung für die Einforderung internationaler Menschenrechte gibt. Die Stellungnahmen anderer Akteure waren weniger wohlwollend. So lehnte der Deutsche Städtetag weitere verbindliche Vorgaben ab. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) schreibt in ihrer Stellungnahme im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsanforderungen anachronistisch sogar von „vergabefremden Kriterien“.

Trotz Ampel-Aus: Das Thema bleibt auch 2025 aktuell

Aufgrund der politischen Konstellation in der Ampelregierung, die eine progressivere Reform unwahrscheinlich erscheinen ließ, entschied die AG, die Entwürfe zu unterstützen. Dann kam mit dem Ampel-Aus die Ernüchterung. Ende November rang sich das verbliebene Kabinett doch noch dazu durch, das Paket zu beschließen. Kurz vor Weihnachten wurden die Entwürfe dem Bundestag zugeleitet. Da die Minderheitsregierung über keine Mehrheit verfügt, kam es jedoch nicht mehr zur Verabschiedung in der aktuellen Legislaturperiode. Trotzdem haben einige Organisationen durch eine Social-Media-Aktion die Abgeordneten – auch mit Blick auf die nächste Legislaturperiode – aufgefordert, die Reform zu verabschieden. Als CorA-AG Beschaffung werden wir 2025 an die positive Resonanz auf den Appell anschließen und die neue Bundesregierung auffordern, endlich eine nachhaltige Beschaffung in der Breite umzusetzen. Die AG wird auch den anstehenden Prozess zur Reform der EU-Vergaberichtlinie eng begleiten.

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Foto: Canva

Am Scheideweg: Erfahrungen aus zwei Jahren Lieferkettengesetz

Lisa Pitz, ECCHR

Am 1. Januar 2023 trat nach jahrelangem Ringen und unermüdlichem Einsatz einer breiten Allianz zivilgesellschaftlicher Akteur*innen endlich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Nun, zwei Jahre später, lohnt sich eine erste Zwischenbilanz aus den Erfahrungen mit seiner Umsetzung.

Das Inkrafttreten des LkSG Anfang 2023 war – ungeachtet seiner zu Recht vielfach kritisierten Limitationen – ein Meilenstein auf dem Weg hin zu effektiven unternehmerischen Rechenschaftspflichten für Menschenrechte und Umwelt. Das Gesetz besitzt das transformative Potenzial, die Art und Weise unseres auf Ausbeutung aufbauenden wirtschaftlichen Handelns zu verändern. Ob das LkSG dieses Potenzial aber verwirklichen kann, hängt entscheidend von seiner Um- und Durchsetzung ab. Eine erste Zwischenbilanz aus Rechteinhaber*innen-Perspektive fällt allenfalls gemischt aus.

Lieferkettengesetze (können) wirken

Auf der einen Seite zeigt unsere und die Erfahrung unserer Partner*innen: Lieferkettengesetze wie das LkSG (können) wirken! Seien es Zulieferer, die sich erstmals mit pakistanischen Gewerkschaften an einen Tisch setzen, um über eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Textilbranche zu verhandeln. Oder Arbeiter*innen auf Bananenplantagen, die endlich einen Mindestlohn erhalten, der ihnen ermöglicht, ihre Familien zu ernähren. Oder aber Autohersteller wie VW, die sich nach zahlreichen Vorwürfen der Zwangsarbeit endlich aus der chinesischen Region Xinjiang zurückziehen.

Aber: Defizite in der Um- und Durchsetzung

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich in den ersten zwei Jahren seit Inkrafttreten des LkSG erhebliche Defizite in der Um- und Durchsetzung gezeigt haben. Zum Teil konnten diese Unzulänglichkeiten bereits durch zivilgesellschaftlichen Druck abgemildert werden. So erreichte etwa die ecuadorianische Gewerkschaft ASTAC zusammen mit Oxfam, Misereor und ECCHR, dass Beschwerdeführer*innen als vollwertige Verfahrensbeteiligte anerkannt werden und Einsicht in die Verfahrensakten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten – ein unerlässlicher Schritt hin zu mehr Transparenz im Be­schwerdeverfahren.

Zum Teil ist auch zu erwarten, dass Schwächen in der Durchsetzung des deutschen Gesetzes durch die bis Sommer 2026 in deutsches Recht umzusetzende EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) behoben werden. Diese macht etwa klarere Vorgaben in Bezug auf die Einbeziehung von Stakeholdern­ oder die proaktive Benachrichtigung von Beschwerdeführer*innen über weitere Verfahrensschritte und Maßnahmen der Behörde – beides von zentraler Bedeutung, um der Stellung von Rechteinhaber*innen als Expert*innen vor Ort Rechnung zu tragen.

Die Um- und Durchsetzung des LkSG weist aber nach wie vor auch strukturelle Defizite auf, die selbst nach Umsetzung der CSDDD drohen, das Potenzial eines jeden deutschen Lieferkettengesetzes zu behindern. Dies gilt etwa für die bislang eher zurückhaltende Durchsetzungspraxis des BAFA, das auch (bewusste) Fehlinterpretationen des LkSG nicht entschieden genug unterbindet. Oder den Mangel an Unterstützungs- und Informationsangeboten für Rechteinhaber*innen und die fehlende Möglichkeit zur Einreichung anonymer Beschwerden, die Betroffene an der effektiven Nutzung des Gesetzes hindern. Insofern ist es besonders wichtig, Lehren aus der Anwendungspraxis des LkSG in den anstehenden Umsetzungsprozess der CSDDD einfließen zu lassen.

Am Scheideweg

Zu all diesen Defiziten in der Durchsetzung des LkSG tritt seit einigen Monaten nun auch noch eine erhebliche Verunsicherung sowohl aufseiten von Unternehmen als auch Betroffenen hinzu. Diese ist den Wirtschaftsverbänden und ihren politischen Verbündeten zu verdanken, die das LkSG unzutreffend als „Bürokratiemonster“ diskreditieren und damit wiederholt öffentliche Aussetzungsdebatten befeuerten. Das daraus erwachsende Klima aus mangelhafter Durchsetzung gepaart mit rechtlicher Unsicherheit birgt eine große Gefahr: Es riskiert – nach jahrzehntelangem Kampf gegen Ausbeutung – die ersten positiven Effekte des LkSG sogleich wieder zunichte zu machen.

So schaffte es die oben bereits erwähnte pakistanische Gewerkschaft NTUF zwar zunächst, das Zulieferunternehmen des Textilkonzerns KiK zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zu bewegen. Als der Zulieferer diese nicht einhielt und 140 Arbeiter*innen unter Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ihre Jobs verloren, verweigerte KiK allerdings trotz mehrfacher Aufforderung, die Verantwortung für die tatsächliche Um- und Durchsetzung der Vereinbarung zu übernehmen. Möglicherweise trug dazu auch der schwindende öffentliche Druck bei – war doch ohnehin ständig von einer Aussetzung oder Abschaffung des LkSG die Rede. Das BAFA wiederum übermittelte KiK wenige Monate später ein Schreiben, in dem es attestierte, dass „derzeit keine Anhaltspunkte für Sorgfaltspflichtverletzungen bestünden“. NTUF und seine Unterstützer FEMNET und ECCHR erfuhren davon aus den Medien. Zu keinem Zeitpunkt waren sie vom BAFA hierzu konsultiert worden, auch anderweitige unabhängige Prüfungen der Vorgänge vor Ort sind ihnen nicht bekannt. KiK wertete dies als Bestätigung der Behörde, nichts falsch gemacht zu haben. Ein fatales Signal für effektiven Menschenrechtsschutz durch Lieferkettengesetze!

All das zeigt: Wir stehen aktuell an einem Scheideweg. Um Rückschritte bei den mühsam erkämpften gesetzlichen Rechenschaftspflichten von Unternehmen zu verhindern, ist ein breites, klares Bekenntnis zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vor negativen unternehmerischen Auswirkungen sowie zu einer ambitionierten Umsetzung der CSDDD gerade jetzt entscheidend.

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Foto: Samson / unsplash

Fünf Jahre Branchendialoge – Eine zivilgesellschaftliche Bilanz

Sarah Guhr, Germanwatch

Die Branchendialoge dienen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) als Unterstützungsinstrument der Bundesregierung zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Nach fünf Jahren haben die an den Branchendialogen beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen Bilanz gezogen.

Der Fokus der NAP-Branchendialoge liegt auf zentralen Branchen der deutschen Wirtschaft: seit 2020 gibt es den Branchendialog Automobil, seit 2023 den Branchendialog Energie. An dem Multi-Stakeholder-Format nehmen Vertreter*innen der Wirtschaft, der Regierung sowie Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen teil. Die Branchendialoge spielen nicht zuletzt in der aktuellen Debatte rund um die Umsetzbarkeit und Machbarkeit gesetzlicher Sorgfaltspflichten eine interessante Rolle, da darin gemeinsam Handlungsspielräume von Unternehmen ausgelotet und ambitionierte Umsetzungsbeispiele pilotiert werden.

Erste positive Wirkung der Branchendialoge sichtbar

Das Beispiel der Branchendialoge zeigt deutlich, was in derartigen Multi-Stakeholder-Formaten gut gelingt: Es entsteht ein Rahmen für Wissens- und Erfahrungsaustausch, für Vertrauensaufbau zwischen verschiedenen Akteursgruppen und darauf basierend für die Konzeption und Umsetzung ambitionierter, aber in der Reichweite begrenzter Leuchtturmprojekte (so zum Beispiel der Aufbau eines unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus in Mexiko: Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos). Branchendialoge können auch sinnvoll für die Definition branchenweiter Standards dafür sein, welche Risiken bestehen (so zum Beispiel das Risikoprofil des Branchendialog Energie) und wie eine angemessene praktische Umsetzung von Sorgfaltspflichten aussehen sollte (wie zum Beispiel die Handlungsanleitungen des Branchendialog Automobil). Für Letzteres haben die Branchendialoge vor allem mit Blick auf die Wirkungsorientierung und die angemessene Einbeziehung von Rechteinhaber*innen in der Definition, der Umsetzung und dem Monitoring von individuellen und kollektiven Sorgfaltsmaßnahmen Standards gesetzt. Damit definieren sie auch einen Branchenstandard für die angemessene Umsetzung von Sorgfaltspflichten durch Unternehmen, und zwar über den Gesetzestext wie z. B. das LkSG hinaus.

Grenzen der Wirksamkeit jedoch offensichtlich

In der Gesamtschau bleiben die bislang erzielten Wirkungen jedoch zum Teil sehr indirekt und unternehmensindividuell; die erhoffte Hebelwirkung durch kollektive Maßnahmen der jeweiligen Branche insbesondere bei (potenziell) Betroffenen in der Lieferkette konnte (bisher) nicht erzielt werden. Gründe dafür sind u. a. der teils starke Top-Down-Ansatz in der Entwicklung der Pilotprojekte und die starke Fokussierung auf unternehmensinterne Prozesse. Hinzu kommt, dass beispielsweise die Beteiligung von Unternehmen an Pilotprojekten im Branchendialog Automobil schwankend und sehr gering war. Das hat sich negativ auf die Planbarkeit und Breitenwirkung der Projekte ausgewirkt.

Empfehlungen der Zivilgesellschaft

Um die mögliche Wirkung des Formats Branchendialoge auf Ebene der Unternehmen, der Branche und in der Lieferkette zu erhöhen, sind bei ihrer Fortführung bzw. der Schaffung neuer Branchendialoge dringend einige Empfehlungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, dass sich ausreichend Unternehmen an kollektiven Maßnahmen und Pilotprojekten beteiligen und diese auch mitfinanzieren. Damit der Aufwand im Verhältnis zur Wirkung steht, müssen Leuchtturmprojekte nach einer erfolgreichen Pilotphase ausgeweitet und skaliert werden, um perspektivisch die gewünschte Hebelwirkung zu entfalten. Wenn Pilotprojekte geplant werden, muss außerdem die direkte und frühzeitige Einbeziehung relevanter externer Partner*innen, insbesondere der Rechteinhaber*innen und ihrer Vertreter*innen vor Ort, ermöglicht werden. Diese sollten im Rahmen des Projekts gleichberechtigte Informations- und Entscheidungsbefugnisse mit Blick auf die inhaltliche Ausgestaltung haben. Nur so können eine Vertrauensbasis und Ownership für Maßnahmen vor Ort sichergestellt werden. Gleichzeitig muss es ein Bewusstsein und Verständnis dafür geben, dass Einbeziehungsprozesse Zeit und finanzielle Ressourcen benötigen: zum Vertrauensaufbau, der Kontextualisierung von MSI-Prozessen und dem Kapazitätsaufbau bei relevanten Stakeholdern.

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UN-Treaty-Prozess 2024: Ein holpriges Jahr mit produktivem Abschluss

Celia Sudhoff, Global Policy Forum und Koordinatorin der Treaty Alliance Deutschland

Vom 16. bis 20. Dezember traf sich die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe bereits zum zehnten Mal in Genf, um über ein internationales Menschenrechtsabkommen zur Regulierung von Unternehmen („UN-Treaty“) zu verhandeln. In der Verhandlungswoche konnten wichtige Fortschritte erzielt werden.

Ende September überraschte Ecuador als Vorsitzender der Arbeitsgruppe mit der Verschiebung der Verhandlungswoche von Oktober auf Ende Dezember 2024. Dagegen protestierte die Zivilgesellschaft entschieden – nicht nur wegen der finanziellen Belastungen für Organisationen, insbesondere aus dem Globalen Süden, sondern auch aufgrund der befürchteten geringeren Beteiligung. Trotz der erfolglosen Proteste spielte die Verschiebung in Genf nur eine untergeordnete Rolle. Während der gesamten Woche stand die inhaltliche Diskussion klar im Vordergrund und förderte die überraschend positive Dynamik der Verhandlungen.

Diskussion Artikel für Artikel – neue Dynamik durch angepasste Methodik

Die zehnte Verhandlungsrunde begann am Montag mit starken Eingangsstatements, darunter ein für die Arbeitsgruppe historischer Beitrag des Hohen Kommissars für Menschenrechte, Volker Türk, der die Bedeutung des Prozesses für den globalen Schutz der Menschenrechte unterstrich.

Die anschließende Verhandlung des Vertragstextes erfolgte Artikel für Artikel – beginnend bei Artikel 4 „Rights of victims“. Zunächst bekamen Staaten die Möglichkeit, ihre Textvorschläge und Änderungswünsche vorzutragen. Diese wurden in Echtzeit auf den Bildschirmen im Saal dargestellt. Anschließend durften nicht-staatliche Akteure ihre Position zum jeweiligen Artikel verlesen.

Der neue ecuadorianische Vorsitzende, M. Vásquez Bermúdez, sorgte anschließend mit seiner angepassten Methode für echten Dialog: Nachdem sämtliche Akteure ihre Positionen und Anpassungen zu einem Artikel vorgebracht hatten, wurde dieser erneut aufgerufen, diesmal Paragraf für Paragraf. Dabei wurden die Delegationen aktiv ermutigt, bestehende Vorschläge zu diskutieren und ihre Zustimmung bzw. Ablehnung zu signalisieren.

So entstanden intensive Gespräche über Begriffe und rechtliche Implikationen, etwa zur Definition des Begriffs „victim“, der nun erweitert werden soll, um „affected persons and communities“ miteinzuschließen. Positiv hervorzuheben ist, dass viele Staaten – darunter Kolumbien, Portugal, Bolivien und Kamerun – sich für die Wiedereinbindung von Umweltschutzbestimmungen in den Vertrag starkmachten. Trotz dieser etwas aufwändigeren Methode konnten insgesamt acht Artikel bis einschließlich Artikel 11 („Applicable Law“) besprochen werden.

Aus europäischer Perspektive war es besonders frustrierend, dass erneut kein EU-Verhandlungsmandat zustande kam. Dies schwächt die Position der EU in einer Phase, in der progressive Vorschläge zu Geschlechtergerechtigkeit, Umwelt- und Klimaschutz dringend benötigt werden.

Abschluss der Verhandlungen und Ausblick auf 2025

Trotz der Schwierigkeiten während des Jahres endeten die Verhandlungen mit viel Lob für das effektive Vorgehen des neuen Vorsitzenden und einer zügigen Verabschiedung des Abschlussberichts. Viele Staaten bekannten sich in ihren abschließenden Statements zu dem Prozess und lobten die wertvollen Beiträge der Zivilgesellschaft. Die internationale Treaty Alliance unterstrich die Dringlichkeit des Vertrags und die Notwendigkeit, die Vorrangstellung der Menschenrechte im internationalen System zu sichern.

Die für 2025 geplanten zwischenstaatlichen Konsultationen wurden begrüßt, methodische Anpassungsvorschläge der Zivilgesellschaft berücksichtigt. Ein zentraler Aspekt bleibt hier die breite und wenn möglich hybride Zugänglichkeit zu den Konsultationen, sowie die Unabhängigkeit der neuen juristischen Expert*innen.

Damit ging am 20.12.2024 eine überraschend produktive Verhandlungswoche zu Ende. Die stärkere Dynamik, die ergebnisorientierte Methodik und die zusätzlichen Kapazitäten lassen hoffen, dass 2025 ein entscheidendes Jahr für den Treaty-Prozess wird – einschließlich eines längst überfälligen EU-Verhandlungsmandates.

Zusammenfassungen der einzelnen Verhandlungstage können hier auf Deutsch und beim Business & Human Rights Resource Centre auf Englisch abgerufen werden.

Der „Draft Report“ über die zehnte Session vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe ist hier zu finden.

Der aktuelle Vertragsentwurf mit allen Textvorschlägen, die während der neunten und zehnten Verhandlungsrunde gemacht wurden, ist hier abrufbar.

Weitere Informationen rund um den Prozess werden auf der UN-Treaty-Seite von Global Policy Forum veröffentlicht.

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