sorgfaltspflichten unternehmenshaftung

Mit einem Offenen Brief wenden sich 82 Or­ga­ni­sa­tio­nen an die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on, das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment und den Eu­ro­päi­schen Rat und weisen darauf hin, dass der Kom­mis­si­ons­vor­schlag für un­ter­neh­me­ri­sche Sorg­falts­pflich­ten trotz seines weg­wei­sen­den Po­ten­zi­als Gefahr läuft, die Be­dürf­nis­se von Frauen und Mädchen zu ver­nach­läs­si­gen.

Die Or­ga­ni­sa­tio­nen betonen, dass der vor­lie­gen­de Text die Tat­sa­che nicht an­er­kennt, dass Un­ter­neh­men und Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen un­ter­schied­li­che Aus­wir­kun­gen auf mar­gi­na­li­sier­te Per­so­nen und Gruppen haben, dazu gehören auch Frauen und Mädchen. Dies ist eine große Ent­täu­schung, da bereits im No­vem­ber 2021 mehr als 60 Or­ga­ni­sa­tio­nen an die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ge­schrie­ben und sie auf­ge­for­dert haben si­cher­zu­stel­len, dass der kom­men­den Richt­li­ni­en­vor­schlags ge­schlech­ter­ge­recht aus­ge­stal­te­tet ist und sich an der EU-Stra­te­gie für die Gleich­stel­lung der Ge­schlech­ter und dem dritten Ak­ti­ons­plan für die Gleich­stel­lung der Ge­schlech­ter (GAP III) ori­en­tiert.

Geschlechterspezifische Folgen für Frauen treten in allen Wirtschaftsbranchen auf, von der Roh­stoff­ge­win­nung über das ver­ar­bei­ten­de Gewerbe und die Land­wirt­schaft bis hin zum Be­her­ber­gungs­ge­wer­be, dem Lebensmittelhandel oder der Textilindustrie. Diese be­son­de­re Be­trof­fen­heit über­schnei­det sich häufig mit anderen Formen der Dis­kri­mi­nie­rung. Viele Frauen werden zu­sätz­lich etwa auf­grund von Eth­ni­zi­tät, Alter, Klasse, Kaste, Mi­gra­ti­ons­sta­tus, ge­schlecht­li­cher Iden­ti­tät und anderer Fak­to­ren dis­kri­mi­niert.

Ge­schlech­ter­ge­rech­te Sorg­falts­pflich­ten und un­ter­neh­me­ri­sche Re­chen­schafts­pflicht werden daher drin­gend be­nö­tigt, um diese tief­lie­gen­den Un­gleich­hei­ten an­ge­mes­sen zu an­zu­ge­hen. Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit muss in allen Schrit­ten des Sorg­falts­pflich­ten-Pro­zes­ses be­rück­sich­tigt werden. Erfolgt dies nicht, geraten die spe­zi­fi­schen Risiken und zu­sätz­li­chen Hürden für Frauen und andere vul­nerable Gruppen aus dem Blick. Zudem müssen die Hin­der­nis­se beim Zugang zu Recht ab­ge­baut werden, denn an­sons­ten wird es den be­trof­fe­nen Frauen und Mädchen auch wei­ter­hin nicht möglich sein, sich zu wehren und Wie­der­gut­ma­chung ein­for­dern.

In dem Offenen Brief be­nen­nen die Or­ga­ni­sa­tio­nen kon­kre­te Nach­bes­se­run­gen, die die po­li­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger*innen in die nun fol­gen­den Ver­hand­lun­gen über den Kom­mis­si­ons­ent­wurf ein­brin­gen sollten.