Heute Nachmittag gaben die Bundesminister Heil und Müller die Ergebnisse des NAP-Monitorings bekannt, mit dem die Bundesregierung überprüft, inwieweit deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht frewillig nachkommen. Und wieder zeigte sich: nur ca. ein Fünftel der Unternehmen (22 %) erfüllt die Anforderungen. Bei einer ersten Befragungsrunde im Herbst 2019 lag der Wert in einem ähnlichen Bereich (ca. 18 %).
Zahlreiche Medien hatten zuvor schon über die bevorstehende Verkündung des Ergebnisses berichtet und dabei auch über eine Analyse der Initiative Lieferkettengesetz, der das CorA-Netzwerk angehört, berichtet. In dem Briefing Verwässern – Verzögern – Verhindern: Wirtschaftslobby gegen Menschenrechte und Umweltstandards zeichnet die Initiatve nach, wie das Bundeswirtschaftsministerium im letzten Jahr auf Bitten der Wirtschaftslobby die Anforderungen und Methodik des Monitorings so massiv abgesenkt hatte, bis auch Wirtschaftsverbände sich damit zufrieden erklärten. Kaum zeigte sich jedoch, dass die Unternehmen trotz dieser Verwässerungen das Monitoring nicht bestehen würden, beklagten sie sich über zu anspruchsvolle Fragen und spielten auf Zeit, damit in dieser Legislaturperiode das im Koalitionsvertrag angekündigte Lieferkettengesetz nicht mehr zustande kommt.
Das CorA-Netzwerk begrüßt sehr, dass die Bundesminister Heil und Müller sich dieser Verzögerungstaktik verweigert haben und in ihrer heutigen Pressekonferenz ankündigten, die Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz nun ins Kabinett zu bringen und dort noch im August beschließen zu wollen.
Zentrale Elemente eines wirksamen Lieferkettengesetzes hat die Initiative im Frühjahr in ihrem Rechtsgutachten vorgestellt. Nun kommt es darauf an, dass diese Elemente Eingang in die Eckpunkte der Bundesregierung finden. Dazu gehört u. a., dass insbesondere in Risikobranchen nicht nur die größten Unternehmen zu Sorgfaltsmaßnahmen verpflichtet werden; dass Unternehmen durch eine Mitgliedschaft in einer Brancheninitiative nicht von ihrer eigenen Verantwortung befreit werden; und dass auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und Geschlechtergerechtigkeit einbezogen werden. Zudem muss die Bundesregierung für eine effektive Durchsetzung sowohl eine behördliche Überwachung und den Ausschluss von öffentlicher Beschaffung und staatlicher Außenwirtschaftsförderung, als auch die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen verankern. Kläger*innen müssen durch Erleichterungen bei der Beweisführung reelle Chancen erhalten, gerechtfertigte Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz
Medienberichte von Handelsblatt, Spiegel, ARD-Mittagsmagazin
Positionspapier Geschlechtergerechte Lieferketten – Forderungen an Politik und Unternehmen
Morgen erscheint ein Gutachten zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten vom Bund für Umwelt und Naturschutz et. al.