In der deutschen Bundesregierung hat das Auswärtige Amt die Federführung für Deutschlands Rolle im Treaty-Prozess inne. Nachdem die Bundesregierung den Prozess jahrelang abgelehnt hat, unterstützt sie den Prozess mittlerweile offiziell. Das Auswärtige Amt will sich für ein EU-Verhandlungsmandat einsetzen.
Seit im Juli 2020 die Entscheidung für ein deutsches Lieferkettengesetz gefallen ist, bekennt sich die Bundesregierung auch offiziell zum Treaty-Prozess. Während ihrer G7-Präsidentschaft 2022 setzte sich die Bundesregierung erfolgreich für eine Anerkennung der Notwendigkeit eines verbindlichen Abkommens durch die G7-Staaten in ihrem Abschlussdokument ein. Die Bundesregierung brachte sich auch während der achten Tagung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2022 mit Vorschlägen zum Inhalt und zur Struktur des Abkommens sowie mit Vorschlägen zu den weiteren Verhandlungsmodalitäten ein. Verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, so wie sie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die kommende EU-Richtlinie vorsehen, gemeinsam mit Regelungen zum Zugang zu Recht für Betroffene sollten Bestandteile des Abkommens sein. Darüberhinaus stellt sich die Bundesregierung hinter die gemeinsame Position der EU.
Insgesamt stand der EU-Rat zu Beginn der Arbeit der UN-Arbeitsgruppe dem Prozess sehr skeptisch gegenüber. Europäische Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, hatten im Juni 2014 im UN-Menschenrechtsrat gegen die Einsetzung der Arbeitsgruppe gestimmt. Der EU-Rat stellte den Prozess formell in Frage und verzögerte immer wieder den Beginn inhaltlicher Debatten während der Tagungen. So forderte er ein neues Mandat für die UN-Arbeitsgruppe, eine größere Beteiligung von Unternehmen an den Tagungen, die Berücksichtigung aller Unternehmen in dem zukünftigen Abkommen statt einer Fokussierung auf die transnationalen Aktivitäten, sowie eine dezidierte Sitzung zu den UN-Leitprinzipien. Die stark ablehnende Haltung der EU hat sich mittlerweile geändert. Seit 2020 anerkennt sie das Potential eines internationalen Abkommens. In Ermangelung eines Verhandlungsmandats verhandelten die EU und ihre Mitgliedsstaaten allerdings auch während der achten Tagung noch nicht offiziell mit. Sie stehen jedoch kurz davor, in die Verhandlungen einzutreten. Bereits in die diesjährige Verhandlungsrunde brachte sich der Europäische Auswärtige Dienst, der die EU in dem Prozess vertritt, stärker als zuvor ein und stellte mit Blick auf ausgewählte Artikel des Abkommensentwurfs dar, welche Regelungen die kommende EU-Richtlinie diesbezüglich vorsehe.
Das Europäische Parlament forderte bereits in mehreren Resolutionen eine aktive und konstruktive Beteiligung der EU und ihrer Mitgliedstaaten an den Tagungen der UN-Arbeitsgruppe. Mittlerweile setzt sich auch eine Gruppe einzelner EU-Mitgliedsstaaten für ein EU-Verhandlungsmandat ein. Schließlich wäre das UN-Abkommen komplementär zum EU-Lieferkettengesetz und die beiden Regelungen würden sich gegenseitig stärken. Das haben auch vier Wissenschaftler*innen in ihrer Studie zur Komplementarität von EU-Reguierung und UN-Treaty bestätigt.