Über hundert Oraganisationen aus Europa und darüber hinaus begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte. In einem gemeinsamen Statement werten sie diesen Vorschlag als einen wesentlichen Fortschritt in der globalen Umweltpolitik. Außerdem biete er eine große Chance, die negativen Auswirkungen der EU auf Mensch und Planet zu minimieren und die EU somit in Einklang mit ihren Verpflichtungen in den Bereichen Klima, Biodiversität und Menschenrechte zu bringen.
Gleichzeitig fordern die Organisationen, darunter das CorA-Netzwerk, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, die wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags beizubehalten und zu verbessern. Ihnen obliege es, ein starkes und ehrgeiziges Gesetz vorzulegen, das den hohen Erwartungen der EU-Bürger*innen gerecht wird. Deshalb fordern sie das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der aktuelle Vorschlag gestärkt wird. Konkret sollte er u. a. um die folgenden Punkte ergänzt werden:
- Überzeugende Anforderungen and die Nachhaltigkeit von Produkten auf der Grundlage objektiver Kriterien.
- Strengere Definitionen der Begriffe Wald, Entwaldung und Walddegradierung.
- Die Achtung international anerkannter Menschenrechte um sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder vom EU-Markt exportiert werden, nicht mit Menschenrechtsverletzungen verbunden sind.
- Umgehender, gleichwertiger Schutz auch für andere natürliche Ökosysteme wie Savannen, Moore und Feuchtgebiete.
- Entsprechende Sorgfaltspflichten für in der EU ansässige Finanzinstitutionen, die Finanzdienstleistungen für Unternehmen oder Unternehmensgruppen erbringen, welche Geschäfte mit den unter die Verordnung fallenden Waren und Produkten tätigen.
- Der genannte Produktumfang sollte von Anfang an möglichst breit sein, indem alle Nutztiere (und nicht nur Rinder), Kautschuk und Mais in die bestehende Liste aufgenommen werden, sowie alle Produkte, die einen der erfassten Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder daraus hergestellt wurden. Darüber hinaus muss die Möglichkeit geschaffen werden, im Laufe der Zeit zusätzliche Rohstoffe hinzuzufügen.
- Keine Ausnahmen. Die „vereinfachte“ Sorgfaltspflicht sollte abgeschafft werden.
- Zivilrechtliche Haftung, Zugang zu Gerichten und strafrechtliche Haftung bei schwerwiegenden Verstößen.
- Strengere Transparenzanforderungen.
- Klare, objektive und messbare länder- und subnationale Benchmarking-Kriterien, die sowohl Nachhaltigkeits- als auch Legalitätsanforderungen berücksichtigen.
- Ein Stichtag weit vor 2020.
- Obligatorische und ergebnisorientierte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Betreiber und Wirtschaftsteilnehmer.
- Kein „Freifahrtschein“ für Zertifizierungs- oder Verifizierungssysteme von Drittanbietern.
- Ein robuster Durchsetzungsrahmen.
- Eine Übergangsfrist von maximal 12 Monaten zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung und dem Inkrafttreten aller ihrer Bestimmungen.
- Zusammenarbeit mit Erzeugerländern in Form von strukturierten Dialogen, gezielter finanzieller und technischer Unterstützung oder anderen Formen der Zusammenarbeit, um agrarökologische Praktiken und eine Produktion zu unterstützen, bei der keine Wälder und andere Ökosysteme zerstört und die Menschenrechte respektiert werden.